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Klarstellungen für mehr Sicherheit bei Kassensicherungsverordnung

Spitzenverbände wenden sich an das Bundesfinanzministerium
Kassen

© Hill Street Studios / DigitalVision / Getty Images

Eine Ergänzung der Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung haben der DIHK und weitere Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft beim Bundesfinanzministerium (BMF) angeregt. Lesen Sie hier mehr.

Mit Blick auf die den Unternehmen obliegende Aufrüstungsverpflichtung beim Einsatz von Kassenautomaten sind weitergehende Klarstellungen für betroffene Unternehmen von besonderer Wichtigkeit.

Daher haben sich die Spitzenverbände mit Schreiben vom 16. Juli 2021 an das BMF gewandt und eine Ergänzung der „Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV für eine rechtssichere Abgrenzung von Waren- und Dienstleistungsautomaten“ angeregt. 

In der Eingabe wird unter anderem eine klare Abgrenzung oder Definition für Waren- und Dienstleistungsautomaten gefordert. Zudem stellen sich Fragen bei Kassenautomaten, ob eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erforderlich ist. Die Verbände fordern das BMF auf, die FAQs diesbezüglich zu ergänzen.

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht