Die Mitgliedstaaten müssen dafür ihre nationalen Reform- und Investitionspläne darlegen. Deutschland hat seinen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) am 16. Dezember 2020 durch das Kabinett gebracht und am 23.12.2020 – als Entwurf – nach Brüssel übermittelt. Die Bundesregierung spricht auch deshalb von einem Entwurf, weil noch nicht alle benötigten Rechtstexte aus Brüssel vorliegen: So gibt es bislang keine final abgestimmte RRF-Verordnung. Und auch die Leitlinien für das „Do-no-significant-harm“-Prinzip (der wirtschaftliche Aufbau darf die Umwelt nicht nachhaltig schädigen oder gefährden) will die EU-Kommission erst Mitte Februar vorlegen.
Schwerpunkt auf Digitalisierung
Die vorgeschlagenen Investitionen sind folgenden sechs Schwerpunkten zugeordnet: 1. Klimapolitik und Energiewende; 2. Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur; 3. Digitalisierung der Bildung; 4. Stärkung der sozialen Teilhabe; 5. Stärkung des Gesundheitssystems und 6. Moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen. Hierfür stehen von Seiten der EU ca. 25,5 Mrd. Euro Finanzmittel (in laufenden Preisen) zur Verfügung. Allerdings sind die Maßnahmen des DARP eingebettet in den größeren Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaketes der Bundesregierung aus dem Juni 2020. Dieses wird sich allein in den Haushalten 2020 und 2021 mit einem Betrag von über 180 Mrd. Euro niederschlagen.
Die politische Einigung zwischen Rat und EP brachte einige Änderungen am Text der Verordnung. Diese werden nun in den bereits im September vorgelegten Leitlinien (Part 1 und Part 2) nachvollzogen. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten gegenüber Brüssel deutlich machen, wie ihre Pläne zur Gleichstellung zwischen den Geschlechtern beitragen und die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte widerspiegeln. Des Weiteren sollen sie den Konsultationsprozesses auf nationaler Ebene nachzeichnen und ein Kontroll- und Prüfsystems enthalten, welches den Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet.
Die Mitgliedstaaten sollen nachweisen, dass ihre Aufbaupläne zu mindestens 37 Prozent der Gesamtmittel zum Klimaschutz und zu mindestens 20 Prozent zum digitalen Wandel beitragen. Deutschland plant, mit jeweils 40 Prozent für „Green“ und „Digital“ über die Mindestanforderungen deutlich hinauszugehen.