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Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich weiterhin im Steueraufkommen. Im Vergleich zum Februar 2020 sind die Steuereinnahmen im Februar 2021 um 7,2 Prozent gesunken.
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Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich weiterhin im Steueraufkommen. Im Vergleich zum Februar 2020 sind die Steuereinnahmen im Februar 2021 um 7,2 Prozent gesunken.
Besonders deutlich ist erneut der Rückgang der Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern. Sie lagen im Februar 2021 insgesamt um 7,8 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen. Die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern sind ebenfalls zurückgegangen: die Bundessteuern erzielten ein um 6,7 Prozent geringeres Aufkommen als im Februar 2020, die Einnahmen aus den Ländersteuern nahmen hingegen um 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zu.
Bei den Gemeinschaftssteuern sind die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im Vergleich zum Februar 2020 um 18,8 Prozent gesunken. Die Steuern vom Umsatz umfassen die Umsatz- und die Einfuhrumsatzsteuer. Sie bilden mit einem Anteil von 33 Prozent an den Gesamteinnahmen das Rückgrat des deutschen Steuersystems. Der Rückgang ist auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen (-67,0 Prozent). Hier wurden als Teil der Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie die Fälligkeitstermine verschoben, um die Liquidität zu verbessern. Das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer wurde weiterhin aufgrund der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020 beeinträchtigt – in den Februar-Einnahmen spiegeln sich vorrangig die Umsätze aus dem Dezember 2020. Ihr Aufkommen hat im Februar 5,3 Prozent unter dem des Februars 2020 gelegen.
Auch die Einnahmen aus den Steuern vom Einkommen gingen zurück. Zu den Steuern vom Einkommen gehören unter anderem die Lohnsteuer (-3,6 Prozent). Insbesondere beim Lohnsteueraufkommen machen sich weiterhin die gestiegenen Anzeigen für Kurzarbeit infolge der Lockdown-Maßnahmen bemerkbar. Der Anstieg der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer resultiert nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vor allem aus der laufenden Veranlagungstätigkeit für die Jahre 2019 und 2020.
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten in den ersten zwei Monaten 2021 einen Rückgang um 19,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Länder verbuchten in diesem Zeitraum ebenfalls einen deutlichen Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 7,8 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftssteuern verringerten sich in den ersten zwei Monaten des Jahres 2021 um 4,8 Prozent.