Um 11,6 Prozent übertrafen die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern den Wert des Vorjahresmonats. Dazu trugen neben Zuwächsen bei der Lohnsteuer (+9,7 Prozent) auch deutliche Mehreinnahmen bei den Steuern vom Umsatz (+13,4 Prozent) bei. Hier macht sich in der prozentualen Steigerung der statistische Effekt einer sehr schwachen Vorjahresbasis bemerkbar.
Bei den Bundessteuern stabilisierte sich im April das Einnahmeplus und betrug im Vergleich zum April des Vorjahres 3,1 Prozent. Verantwortlich dafür sind unter anderem Mehreinnahmen bei der Energiesteuer, der Luftverkehrsteuer und aus dem Solidaritätszuschlag.
Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichnen nach vielen Monaten das erste Mal ein leichtes Minus von 0,5 Prozent im Vergleich zu April 2021. Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Grunderwerbsteuer verzeichneten einen leichten Rückgang.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten bis einschließlich April 2022 einen Zuwachs von 24,3 Prozent gegenüber dem Ergebnis des Vorjahreszeitraums 2021. Dafür sind vor allem deutlich geringere Abführungen von EU-Eigenmitteln im Vorjahresvergleich verantwortlich. Die Länder verbuchten in diesem Zeitraum einen Zuwachs von 16,1 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftssteuern liegen 9,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahres.