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Steuererhöhungen zur Finanzierung der Energiepreisentlastungen

Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Gegenfinanzierung der Entlastungen durch Mehreinnahmen
An Energiepreisentlastungen

© Leestat / iStock / Getty Images Plus

Zur Finanzierung der Entlastungen bei den Energiepreisen spricht sich der Sachverständigenrat für wirtschaftliche Entwicklung (SVR) für eine zeitlich befristete Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer oder alternativ die Erhebung eines Energie-Solidaritätszuschlags aus. Dadurch würden jedoch viele, vor allem mittelständische Unternehmen von Steuererhöhungen gerade in der aktuellen Krise betroffen sein.

Das Jahresgutachten des SVR geht für das kommende Jahr von nur einer leichten Rezession mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 Prozent aus. Der DIHK prognostiziert hingegen einen deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung um drei Prozent im nächsten Jahr. In der DIHK-Konjunkturumfrage Link berichten die Unternehmen von massiv zurückgefahrenen Investitionsplänen und auch der Export droht im kommenden Jahr schlechter auszufallen als noch in diesem Jahr.

SVR: Entlastungen seien nicht zielgerichtet genug

Nach Ansicht des SVR stehen einzelnen Entlastungsmaßnahmen, die gezielt für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen wirken, breite und kostenintensive Entlastungsmaßnahmen gegenüber, die auch Haushalte mit höheren Einkommen begünstigen. Diese seien eher ungeeignet, weil die begrenzten fiskalischen Mittel eben zielgenau eingesetzt werden und potenziell inflationstreibende Nachfrageimpulse vermieden werden sollten. Aus diesem Grund spricht sich der SVR sowohl für eine Verschiebung des Abbaus der kalten Progression als auch für eine mögliche Gegenfinanzierung der fiskalischen Kosten durch eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder einen Energie-Solidaritätsbeitrag aus. Aus Sicht des SVR würden diese zusätzlichen Steuereinnahmen dazu führen, dass der Staat sich weniger verschulden müsste. Außerdem würde sich nach Auffassung des SVR damit die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen reduzieren. Nach den Berechnungen des Sachverständigenrates belaufen sich die Entlastungen allein für die privaten Haushalte in diesem Jahr auf rund 45 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr wird mit einer Entlastung in Höhe von rund 88 Milliarden Euro und 2024 nochmals mit Entlastungen in Höhe von rund 62 Milliarden Euro gerechnet.

Kritische Haltung zu Sondervermögen

Sowohl das Sondervermögen Bundeswehr als auch die jüngst beschlossene Wiederbelebung des 2020 zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der nun zur Finanzierung der Energiepreisbremsen eingesetzt werden soll, bewerten die Sachverständigen kritisch. Während der SVR beim Sondervermögen Bundeswehr für einen höheren Ansatz im regulären Haushalt plädiert, sieht der SVR beim WSF die Auflegung der Kreditermächtigung in diesem Jahr in Höhe von 200 Milliarden Euro für Ausgaben, die voraussichtlich erst 2023 und 2024 anfallen, kritisch, ohne sich dabei explizit für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse in den Folgejahren auszusprechen.

DIHK: Schlag ins Kontor für Unternehmen

Die vom Sachverständigenrat zur Gegenfinanzierung der Energiepreisentlastungen vorgeschlagene temporäre Erhöhung des Spitzensteuersatzes wäre für die vielen mittelständischen Unternehmen, die gerade jeden Tag darum kämpfen, zukunftsfähig zu bleiben, ein Schlag ins Kontor. Doch auch die langfristigen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft bleiben gewaltig: Strukturwandel, Demografie, Digitalisierung und Diversifizierung der Lieferketten wollen die Unternehmen angehen. Dazu bedarf es immenser privater und öffentlicher Investitionen in die Zukunft. Jeder Euro, der in dieser Situation den Unternehmen genommen wird, kann nicht für Investitionen eingesetzt werden und schwächt damit die deutsche Wirtschaft.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen