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USA planen neue Milliardärssteuer

Neben Gewinnen werden auch Wertsteigerungen von zum Beispiel Aktien erfasst
Vo Bild Milliardärssteuer

© Royce Bair / Moment / Getty Images

Mit einer neuartigen „Milliardärssteuer“ möchte US-Präsident Joe Biden die Finanzierung seiner Wirtschaftsagenda 2023 sicherstellen. Eine sogenannte Billionaire Minimum Income Tax soll wohlhabende Privatpersonen mit einem Vermögen von über 100 Millionen USD einer Minimumbesteuerung von 20 Prozent unterwerfen. Dabei soll die Steuer nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern auch noch unrealisierte Wertsteigerungen in einem Jahr erfassen.

Die am 28. März 2022 vorgestellte Budgetplanung („Budget Proposal 2023“ (LINK ) umfasst ein Volumen von 5,8 Billionen USD und sieht neben verschiedenen Ausgabenprioritäten (Polizei, Verteidigung, Klimawandel etc.) auch verschiedene steuerliche Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 2,5 Billionen USD innerhalb von zehn Jahren vor. Geplant ist zum Beispiel die

  • Anhebung des Einkommensteuer-Spitzensatzes von 37 Prozent auf 39,6 Prozent für Personen mit einem Jahreseinkommen oberhalb von 400.000 USD (Verheiratete: 450.000 USD);
  • die Anhebung des Körperschaftsteuersatzes von 21 Prozent auf 28 Prozent;
  • und die Einführung einer „Billionäre Minimum Income Tax“.

„Billionaire Minimum Income Tax“

Die neue Steuer ist als Einkommensteuer ausgestaltet, kommt aber nur bei Haushalten mit einem Vermögen von über 100 Millionen USD zur Anwendung. In die Berechnungsgrundlage des neuartigen zu versteuernden Einkommens werden dabei nicht nur klassische Einnahmen, wie zum Beispiel Löhne, Vermietungseinkünfte oder Dividendenerträge einbezogen, sondern darüber hinaus auch nichtrealisierte Vermögenszuwächse („unrealized gains“), wie zum Beispiel Wertsteigerungen von Aktienbeständen („liquid assets“), privaten Unternehmensbeteiligungen, Grundstücken etc. Auf diese Bemessungsgrundlage soll ein Steuersatz von 20 Prozent angewendet werden. Erhoben wird diese „Minimum Tax“ jedoch nur insoweit, als die reguläre Einkommensteuer unterhalb dieser Minimum Tax liegt. Die Zahlung der anfallenden Steuer kann über neun Jahre verteilt werden. Noch offen ist eine Vielzahl an Detailfragen, wie zum Beispiel die Erfassung und Bewertung von Kunstgegenständen, Kryptowährungen, Unternehmensbeteiligungen etc. und Fragen im Zusammenhang mit dem Hybridcharakter der Steuer (Stichtagserfassung etc.).

Erklärtes Ziel ist es, auch solche Personen steuerlich zu erfassen, die trotz hohem Vermögen (Aktien, Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen) einen Steuersatz von weniger als 20 Prozent auf ihr steuerliches Jahreseinkommen bezahlen.

Systematisch zwischen Einkommens- und Vermögenssteuer angesiedelt

Die Steuer ist systematisch als Ertragssteuer ausgestaltet, da die Erhebung einer Vermögensteuer zur Zeit als schwierig umsetzbar und zudem verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wird. Der Zugriff auf nicht realisierte Wertsteigerungen wird daher als Vorauszahlung („prepayment of tax obligations“) auf Kapitalerträge deklariert, die bei künftigen Veräußerungen der Vermögenswerte einkommensteuerpflichtig wären.

Die zehn reichsten Amerikaner zahlen 215 Milliarden USD

Hieraus soll ein zusätzliches Steueraufkommen in Höhe von 360 Milliarden USD innerhalb der kommenden zehn Jahre generiert werden. Nach Berechnungen des US-Finanzministeriums werden von der neuen Steuer die reichsten 0,01 Prozent der US-Steuerpflichtigen („one-hundredth of 1 percent“) betroffen. Nach Berechnungen des französischen Ökonomen Gabriel Zucman, der zugleich von der EU-Kommission am 1. Juni 2021 als Leiter der neuen „Europäischen Steuerbeobachtungsstelle / EU Tax Observatory“ berufen wurde, würden hierdurch die zehn reichsten US-Amerikaner innerhalb von zehn Jahren ca. 215 Milliarden USD an zusätzlichen Steuern zahlen (Musk: 50 Milliarden USD; Bezos: 35 Milliarden USD; Buffett: 26 Milliarden USD; Zuckerberg: 16 Milliarden USD).

Ob das Vorhaben jedoch umgesetzt werden kann, ist offen. In der Vergangenheit hatten bereits einige moderate Demokraten, wie zum Beispiel die Senatoren Joe Manchin III (West Virginia) oder Kyrsten Sinema (Arizona), gegen Steueranhebungen auf Reiche und Unternehmen opponiert.

Kontakt

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht