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Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie prägen auch Bundeshaushalt 2022

Nachtragshaushalt für 2021 auch für mehr Corona-Hilfen an Unternehmen und Selbständige
100 Euro Spritze Masken

© Stefan Cristian Cioata / Moment / getty images

Angesichts der lang anhaltenden Pandemie sind die Planungen für den Bundeshaushalt des kommenden Jahres mit großen Unsicherheiten behaftet. Dennoch sind die Ende März beschlossenen Eckwerte für die Ausgaben des Bundes für die Unternehmen von hoher Bedeutung. Schließlich sendet die Bundesregierung mit ihrer mittel- und langfristigen Planung ein wichtiges Signal an die Unternehmen hinsichtlich ihrer Strategie, wie Deutschland aus der Corona-Krise herauskommen soll.

Insgesamt plant der Bund im kommenden Jahr Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro für Infrastruktur, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, die Erreichung der Klimaziele sowie zur Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels. Dies sind zwar rund 12 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr, in dem die Investitionsausgaben Corona-bedingt mit 61,9 Milliarden Euro deutlich höher sind als im Durchschnitt des vergangenen Jahrzehnts (30 Milliarden Euro). Aber die geplanten Investitionsausgaben liegen auch noch im kommenden Jahr 20 Milliarden Euro über diesem Durchschnittswert.

Haushaltsentwicklung bei Annahme eine BIP-Wachstums von 3 Prozent 

Die Eckwerte des Bundeshaushaltes basieren auf dem Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung, in dem für 2021 von einem BIP-Wachstum von 3,0 Prozent und für 2022 von 2,6 Prozent ausgegangen wird. Weil in diesem Jahr zahlreiche konjunkturpolitische Pandemie-Maßnahmen auslaufen, ist das Volumen des Haushalts 2022 zwar geringer als 2021. Der Ausgabepfad liegt aber weiter deutlich über den Vor-Corona-Planungen: Der Bund plant in 2022 mit Ausgaben in Höhe von 420 Milliarden Euro. Bis 2025 sollen die jährlichen Ausgaben auf 404 Milliarden Euro zurückgehen.  

Mehr Ausgaben für Investitionen geplant 

Der Haushalt setzt unter anderem auf deutliche konjunkturpolitische Impulse durch eine Stabilisierung der Investitionen. Im Vergleich zum Durchschnitt des vergangenen Jahrzehnts sollen die Investitionen des Bundes für den gesamten Planungszeitraum bis 2025 auf einem deutlich höheren Niveau verstetigt werden. Den Schwerpunkt der Investitionen des Bundes bilden die Ausgaben für Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung. Sie sollen die Innovationsfähigkeit mittel- und langfristig stärken und damit das zukünftige Wachstumspotenzial fördern. Zusätzlich zu den im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel für Investitionen verfügt der Bund in seinen Sondervermögen über Mittel in Milliardenhöhe – insbesondere für den Klimaschutz sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. 

Schuldenbremse soll wegen Notlage auch 2022 ausgesetzt werden 

Die schwierige wirtschaftliche Lage dämpft weiterhin die Entwicklung des Steueraufkommens. Es fällt mit 308 Mrd. Euro in 2022 zwar um 24 Mrd. Euro höher aus als 2020, dennoch reichen die Einnahmen des Bundes auch 2022 nicht aus, um mit dem Verschuldungsspielraum der Schuldenbremse auszukommen. Deshalb sieht der Eckwertebeschluss für 2022 die nochmalige Aussetzung der im Grundgesetz (GG) verankerten Schuldenbremse vor. Gemäß Artikel 115 GG ermöglicht eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht, ein Abweichen von den Verschuldungsgrenzen. Der Bundestag muss allerdings eine solche Notlage nochmals explizit bestätigen, wie schon für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Im kommenden Jahr rechnet der Bund mit Schuldenaufnahme in Höhe von 81,5 Mrd. Euro. Bis 2025 werden zwar jedes Jahr höhere Steuereinnahmen erwartet, wegen des höheren Ausgabenpfades werden aber weiterhin Kreditfinanzierungen erforderlich. Ab 2023 soll die jährliche Neuverschuldung allerdings wieder im zulässigen Rahmen der Schuldenbremse liegen. Sie sollen dann die Grenze von 0,35 Prozent des BIP nicht übersteigen.  

Nachtragshaushalt 2021 sichert weitere Corona-Unternehmenshilfen 

Der derzeit gültige Haushalt für 2021 sieht Ausgaben in Höhe von 498,6 Mrd. Euro vor. Zur Finanzierung ist bisher eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 180 Mrd. Euro vorgesehen. Dieser Haushalt basiert auf den Planungen aus November 2020. Die fortgesetzten erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen durch den Pandemie-Verlauf, eine daraus resultierende abgesenkte Prognose für das wirtschaftliche Wachstum in diesem Jahr sowie nach unten korrigierte Steuereinnahmen sind Gründe für einen Nachtragshaushalt, dessen Entwurf die Bundesregierung ebenfalls Ende März verabschiedet hat. Mit diesem Nachtragshaushalt sollen die Ausgaben 2021 auf 547,7 Mrd. Euro und der Neuverschuldungsspielraum auf 240,2 Mrd. Euro steigen. Insgesamt stehen in diesem Haushalt nun 65,5 Mrd. Euro für direkte Unternehmenshilfen zur Verfügung.  

Zeitplan 

Die Bundesregierung wird im April ihre Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung für dieses Jahr erneut aktualisieren. Im Mai legt der Arbeitskreis Steuerschätzung seine Ergebnisse vor. Aus beidem könnte sich ein nochmaliger Anpassungsbedarf für die Haushaltsplanung ergeben. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 23. Juni 2021 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2022 und den Finanzplan bis zum Jahr 2025 beschließen. Beschlossen wird der Haushalt dann erst vom nächsten Bundestag. 

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen