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Wirtschaftspläne für wichtige Sondervermögen des Bundes beschlossen

Finanzierung für Energiepreisbremsen, Förderung der Transformation, Digitales, Bundeswehr
An Gaspreisbremse

© Leonsbox / iStock / Getty Images Plus

Aus dem Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) sollen im kommenden Jahr die Energiepreisebremsen finanziert werden. Allein dafür stehen 2023 mehr als 80 Milliarden Euro bereit. Auch der Klima- und Transformationsfonds (KTF) sieht im kommenden Jahr Fördermittel im Umfang von mehr als 36 Milliarden Euro unter anderem für die Transformation der Wirtschaft vor.

Für die Sondervermögen werden im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung jeweils die Wirtschaftspläne für das nächste Haushaltsjahr verabschiedet.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)

Aus dem Sondervermögen, das eine Kreditermächtigung bis zu einem Umfang von 200 Milliarden Euro hat, sollen bis Mitte 2024 Maßnahmen gegen die Energiekrise, wie etwa die Gas- und Strompreisbremse, finanziert werden. Dem Wirtschaftsplan zufolge sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 116,75 Milliarden Euro für Zuschüsse, Zuweisungen und Investitionen geplant. Für den Schuldendienst sind 4,4 Milliarden Euro veranschlagt, für sächliche Verwaltungsausgaben zehn Millionen Euro.

Wesentliche Ausgabebereiche im Jahr 2023 sind:

  • Finanzierung der Gaspreisbremse: 40,3 Milliarden Euro,
  • Finanzierung der Strompreisbremse: 43 Milliarden Euro,
  • Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen sowie Entschädigungszahlungen“ (von Energieversorgern, Gasimporteuren und Betreibern von Energieinfrastruktur):
    8,5 Milliarden Euro für 2023.
  • Verschiedene „Härtefallregelungen“: kleine und mittlere Unternehmen (750 Millionen Euro), Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (sechs Milliarden Euro), soziale Dienstleister sowie Träger (zusammen 1,5 Milliarden Euro).
  • Bundesbeteiligung an Uniper: 15,2 Milliarden Euro.

Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Der Klima- und Transformationsfonds, früher: Energie- und Klimafonds, ist ein Sondervermögen des Bundes und dient zur Finanzierung von klima-, energie- und transformationspolitischer Vorhaben.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen im kommenden Jahr Zuweisungen, Zuschüsse und Investitionen in Höhe von 35,96 Milliarden Euro geleistet werden. Das sind 8,02 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind 110,24 Milliarden Euro gebunden. Die Einnahmen des KTF in Höhe von 15,93 Milliarden Euro setzen sich aus Erlösen aus dem Emissionshandel sowie aus der CO2-Bepreisung zusammen. Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt sind anders als 2022 (5,85 Milliarden Euro) und 2021 (62,48 Milliarden Euro) nicht vorgesehen. Die übrigen Einnahmen werden der Rücklage des KTF entnommen.

Wichtige Ausgabebereiche im Jahr 2023 sind:

  • „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“: 13,9 Milliarden Euro,
  • „Dekarbonisierung der Industrie“ (Förderprogramm): 2,2 Milliarden Euro,
  • „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“: 3,0 Milliarden Euro,
  • „Neubauförderung von Nicht-Wohngebäuden“: 100 Millionen Euro
  • „Aufbauprogramm Wärmepumpen“ (u.a. auch für Fachkräftequalifizierung): 15 Millionen Euro,
  • „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“: 162,7 Millionen Euro,
  • Förderung der Umstellung Produktionsanlagen von Gas und Öl auf Strom für Klein- und Kleinstunternehmen (u.a. im Lebensmittelhandwerk): zusätzliche 100 Millionen Euro im Titel „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“, davon 50 Millionen Euro in 2023.

Sondervermögen Digitale Infrastruktur und Bundeswehr

Für die Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen soll in den kommenden Haushaltsjahren zusätzlich eine Milliarde Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt werden.

Die im Sondervermögen Bundesweht veranschlagten Projekte werden ebenfalls nicht über den regulären Haushalt finanziert, sondern über eine eigene Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro. Der Wirtschaftsplan sieht hier für 2023 Ausgaben in Höhe von 8,41 Milliarden Euro vor. Konkret in die militärische Beschaffung fließen sollen 8,13 Milliarden Euro, für den Schuldendienst sind 278,4 Millionen Euro vorgesehen. Finanziert werden sollen Beschaffungen in den Bereichen „Bekleidung und Ausrüstung“ (940,7 Millionen Euro), „Führungsfähigkeit/Digitalisierung“ (747 Millionen Euro), „Land“ (457,1 Millionen Euro), „See“ (1,1 Milliarden Euro) sowie „Luft“ (4,9 Milliarden Euro).

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen