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10 Forderungen der deutschen Wirtschaft zum Bürokratieabbau

Aus der DIHK-Studie "Wie ist die Bürokratiebelastung für Unternehmen zu bremsen?" ergeben sich am Beispiel des Gastgewerbes folgende zehn Top-Forderungen: 

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von zehn auf fünf Jahre für alle steuerlich relevanten Unterlagen – und nicht nur für elektronische Unterlagen – würde eine erhebliche Entlastung schaffen.

Eine Verkürzung von Betriebsprüfungszeiträumen wäre ebenfalls entlastend, weil dann für typische Geschäftsprozesse, zum Beispiel die Anwendung der richtigen Steuersätze, Rechtssicherheit hergestellt werden kann.

Vereinfachungen für kleine Unternehmen (Kleinunternehmergrenze, Buchführungsgrenze) und kleine Beträge (Kleinbetragsgrenze) sollten ausgebaut werden.

Finanzämter sollten verbindliche Auskünfte ohne oder mit nur geringen Gebühren anbieten, um die Auslegung komplizierter Vorschriften rechtssicher zu machen.

Die Pflicht zur Erfassung der Gäste für das Meldegesetz ist vom Sinn und Zweck her den Betrieben nicht verständlich. Hier wird explizit eine Abschaffung vorgeschlagen. Der Sinn der Vorschrift wird auch in der digitalen Abwicklung nicht klarer.

Die Prüfung der gesamten Elektroanlagen im Betrieb (alle Leitungen, Dosen, Schaltkästen, Sicherungen, Verteiler, elektrischen Geräte et cetera) muss von einem befugten Elektriker ausgeführt werden. Dieser Aufwand des E-Checks wird von vielen Unternehmen als unangemessen angesehen. Wenn die Abschaffung von Verfahrensschritten nicht möglich ist, sollten Vereinfachungen realisiert werden  zum Beispiel durch Stichpunktkontrollen, digitale Verfahren oder längere Prüfintervalle.

Der Brandschutz hat eine hohe Bedeutung für die Unternehmen. Anforderungen, die nicht auf gesetzliche Vorgaben und deren Sinn und Zweck, sondern auf Verwaltungsentscheidungen und zusätzliche Normen zurückgehen, rufen jedoch Ärger und Unverständnis hervor. Vorschriften und deren praktische Umsetzung sollten durch die kommunalen Behörden einfach und verständlich gestaltet werden – nach dem Prinzip: So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Erhebung, Berechnung, Anmeldung und Abführung der Bettensteuer führen zu hohem bürokratischem Aufwand, zum Beispiel beim Unterschied zwischen Übernachtungspreisen für geschäftlich und privat veranlasste Übernachtungen. Viele Betriebe sehen eine Lösung nur in der Abschaffung. Zumindest sollten Bettensteuern erheblich vereinfacht werden.

Hygienevorschriften (HACCP, AVV Rahmenüberwachung) werden aus unternehmerischem Eigeninteresse erfüllt. Sie müssen jedoch in häufig praxisferner Form noch einmal in Berichten und Dokumentationen nachvollzogen werden. Die Prüfung der Behörden variiert stark und schafft Unsicherheit. Insbesondere die Dokumentation der Temperatureinhaltung und der Reinigungstätigkeiten wird als unangemessen angesehen. Hier brauchen wir Vereinfachungen.

Bei den Vorschriften für Kassen gibt es zu häufig Änderungen, so dass neue Kassensysteme oder Software-Updates gekauft werden müssen. Es ruft Ärger hervor, dass der Aufwand zur Kontrolle betrügerischer Prozesse auf alle Unternehmen flächendeckend verlagert wird.

Neben der Zeit und den Kosten werden von Unternehmen die Komplexität und Unklarheiten bei Datenschutzvorschriften beklagt. Den Unternehmen ist bei einigen Vorschriften nicht klar, wie sie zu erfüllen sind. Folge ist eine Übererfüllung von Vorschriften oder das Beauftragen externer Berater – verbunden mit entsprechenden Kosten.

Durch ihre Komplexität verursachen die Vorschriften zur Lohnsteuer für alle Unternehmen hohe Kosten. In der Regel müssen externe Experten dafür beauftragt werden. Eine Vereinheitlichung und Übernahme von lohnsteuerlichen Bewertungen und Steuerbefreiungen auch für die Berechnung von Sozialversicherung sowie Umsatzsteuer könnten für Vereinfachung sorgen. Durch mehr pauschale Regelungen würden Einzelfallprüfungen verringert und der vermehrte Einsatz von automatischen Verfahren ermöglicht.

Die Allergenverordnung verursacht hohen Aufwand bei den Betrieben und wird wenig von Kunden nachgefragt. Um die Vielfalt und Regionalität von Speisen nicht zu gefährden, sollte die Allergenkennzeichnung auf einen Teilbereich zurückgeführt werden – bei weiterhin gutem Informationsniveau für die Verbraucher. Zum Beispiel sollten Gerichte und Produkte, die nur saisonal oder nur kurzfristig angeboten werden, von der Allergenkennzeichnung und entsprechenden Dokumentationen ausgenommen werden.

Der DIHK hat diese Entlastungspotenziale auch in einem Impulspapier zusammengefasst:
Bürokratiebelastung im Gastgewerbe (PDF, 593 KB)