In ihrem Arbeitsprogramm verpflichtet sich die Europäische Kommission, das Prinzip des "One in, one out" einzuführen. Bei dieser Regel, nach der für jede neue Belastung eine alte Belastung abgebaut werden muss, lässt sich aus Erfahrungen in Deutschland lernen. Hierzulande gilt die "One in, one out"-Regel seit Anfang 2015. Inzwischen werden deutlich mehr "Outs" als "Ins" gemessen, das heißt, Bürokratie wird nach den Zahlen nicht nur gebremst, sondern abgebaut.
Belastungen praxisnah und transparent einschätzen
Bei den Unternehmen stellt sich aber offenbar keine Entlastung ein. Im Gegenteil: Der Eindruck der Betriebe ist, dass immer noch mehr neue Vorschriften hinzukommen als alte wegfallen. Regelmäßig steht der Bürokratieabbau ganz oben auf der Prioritätenliste bei Umfragen bei Unternehmen.
Die Glaubwürdigkeit der "One in, one out"-Regel hängt aber davon ab, wie nahe an der Realität ihre Ergebnisse sind. Die typische Betroffenheit der Unternehmen durch geplante Regelungen muss transparent und praxisnah geschätzt werden. Das verlangt, dass die konkrete Verwaltungsumsetzung vor Ort einbezogen, transparent hergeleitet und frühzeitig an die Betroffenen zurückgespiegelt wird. Das wiederum erfordert die Zusammenarbeit mit den Unternehmensverbänden in den Mitgliedstaaten.
KMU-Betroffenheit stärker berücksichtigen
Für viele Gesetzesprojekte werden schon jetzt Folgenabschätzungen vorgenommen. Häufig stehen dabei aber die großen Unternehmen im Fokus, zum Beispiel bei der Datenschutzgrundverordnung oder bei der europäischen Chemikalienverordnung "Reach".
Doch auch kleine Betriebe müssen diese Regeln anwenden, was für sie eine deutlich höhere Belastung darstellt: Während große Unternehmen beispielsweise für den Datenschutz spezialisierte Mitarbeiter abstellen können, sind die Bürokratiepflichten in kleinen Unternehmen meist "Chefsache" und binden so unverhältnismäßig viele Ressourcen.
Mehr Einzelheiten lesen Sie in der Bürokratie-Studie des DIHK.