Seit 2015 definieren die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" die formalen Anforderungen, die die Finanzverwaltung an die Buchführung und die Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Daten und Dokumenten stellt.
Dass eine praktische Überprüfung dieser Vorschriften dringend erforderlich ist, zeigte eine im April 2017 veröffentlichte DIHK-Umfrage unter gut 730 meist kleinen Unternehmen.
Dabei monierte mehr als die Hälfte der Befragten, dass die GoBD mit ihren 37 Seiten und 184 Einzelvorschriften überwiegend unverständlich sei. Kritisiert wurden unter anderem die zahlreichen Querverweisen, der Umfang der Verwaltungsanweisung und sprachliche Mängel.
Auch können Unternehmen anhand der GoBD weder erkennen, welche Unterlagen vernichtet werden dürfen, noch werden klare Kriterien genannt, wann Unterlagen als aufbewahrungspflichtig eingestuft werden müssen.
Die Vorschriften sind, auch das geht aus der Erhebung hervor, nicht auf die Unternehmensrealität zugeschnitten. Insbesondere sind viele Vorschriften, etwa zu Aufbewahrungsfristen, Dokumentation oder zum internen Kontrollsystem, auf größere Unternehmen ausgelegt. Erleichterungen für Kleinstbetriebe fehlen.
Für die Zukunft wünschen sich die Befragten Vorschriften mit eindeutigen Formulierungen und verständlichen Erläuterungen, die sie mit eigenen Mitteln rechtssicher umsetzen können – ohne die Hilfe externer Berater.
Die komplette Umfrage mit allen Details gibt hier zum Download.
Umfrage "Buchführung in Zeiten der Digitalisierung (PDF, 728 KB)"
Tipp: Leitfaden Elektronische Rechnung
Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), angesiedelt bei der Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Verwaltung , hat einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der alle organisatorischen und rechtlichen Anforderungen an die Nutzung der elektronischen Rechnung darstellt. Er ist auf Deutsch und Englisch abrufbar auf der Website des FeRD unter www.ferd-net.de.