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Elektromobilität: Hier gibt es Fördermittel

E-Auto an der Ladestation

Soll immer selbstverständlicher werden: "Tanken an der Steckdose"

© Naruecha Jenthaisong / EyeEm / Getty Images

Elektromobilität gilt weltweit als Schlüssel für klimafreundliche Mobilität und Innovation – ganz besonders dann, wenn Elektrofahrzeuge mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben werden.

Hierzulande fördert die Bundesregierung die Entwicklung und den Hochlauf der Elektromobilität mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das kontinuierlich erweitert und angepasst wird. Dazu gehören die Unterstützung von Forschung und Entwicklung, eine Kaufprämie für Elektroautos, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und Beschaffungsziele für die öffentliche Hand.

Einige Zahlen zur Lage der Elektromobilität in Deutschland (Stand: August 2023):

Verteilung der über 76.000 Ladepunkte folgt der Bevölkerungsdichte

Deutschlandweit waren Ende 2022 insgesamt rund 76.600 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb, 33 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei knapp 17 Prozent der Angebote handelt es sich um Schnell-Ladesäulen – das bedeutet, ihre Leistung liegt zwischen 150 und 350 Kilowattstunden. Zum Vergleich: Private Normal-Ladesäulen leisten nur 11 Kilowattstunden, öffentliche 22 Kilowattstunden.

Eine Ladesäule enthält mehrere Ladepunkte. Die große Mehrheit davon verteilt sich auf Bayern (knapp 15.000), Nordrhein-Westfalen (knapp 14.000) und Baden-Württemberg (gut 13.700), also die Regionen, die am dichtesten besiedelt sind und die meisten Elektroautos registriert haben.

Deutschland EU-Spitzenreiter bei Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen

Die Elektromobilität boomt zwar in der gesamten Europäischen Union, doch gingen in Deutschland im Jahr 2021 die EU-weit meisten Elektroautos an den Start. Mit rund 356.000 Neuzulassungen wurde hierzulande im Vergleich zu 2020 ein Plus von rund 83 Prozent erreicht.

2022 zog das Tempo nochmals an: Im Gesamtjahr wurden über 470.000 Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Insgesamt waren nun 49,6 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektroantrieb – BEV –, Hybrid, Plug-in, Brennstoffzellen, Gas, Wasserstoff) ausgestattet. Das waren 15,6 Prozent mehr als noch 2021.

Gleichzeitig kletterte der Anteil der BEV, also der reinen Elektrofahrzeuge, und der PHEV, der Hybridfahrzeuge, am gesamten Fahrzeugbestand in Deutschland von 0,64 Prozent beziehungsweise 0,58 Prozent im Jahr 2021 auf jeweils 1,3 Prozent im Jahr 2022.

Zielerreichung in Gefahr?

Dass Deutschland sein Ziel von 15 Millionen zugelassenen Elektroautos bis 2030 erreichen wird, bezweifelt die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC: In einer Ende Juni 2022 veröffentlichten Studie gehen die Berater davon aus, dass nur 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht werden können. Und auch für diese würden laut PwC mindestens 340.000 öffentliche Schnellladepunkte benötigt – die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass beim derzeitigen Ausbautempo nur 210.000 davon erreicht werden.

Die Bundesregierung investierte insgesamt 800 Millionen Euro in die Förderung privater Wall Boxes. Dieses Fördervolumen war Ende 2021 aufgebraucht.

Bundesförderprogramme im Überblick

Hier stellen wir eine Auswahl von Förderprogrammen vor, mit denen der Bund Unternehmen unterstützt (Stand August 2023). Auch auf Ebene der Bundesländer werden Förderprogramme angeboten, die in einigen Fällen mit den nationalen Programmen kumuliert werden können.

Noch nicht aufgeführt sind zwei weitere Förderangebote, die das Bundesverkehrsministerium Ende Juni in Aussicht gestellt hat: Eines soll ab Herbst 2023 Privathaushalte mit einer kombinierten Förderung beim Bau von Ladestationen mit Eigenstromversorgung unterstützen. Das zweite soll bereits ab Sommer 2023 Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten PKW und LKW fördern. 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Förderungen für Elektroautos und Ladeinfrastruktur

(6. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2026)

Gefördert werden sowohl die Erstellung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien) und Beratung als auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Infrastruktur sowie die Forschung und Entwicklung von klimafreundlichen Konzepten.

Unternehmen sind für alle drei Förderschwerpunkte antragsberechtigt.

Die Richtlinie mit Details ist als PDF-Dokument abrufbar im Bundesanzeiger.

(bis zum 31. Dezember 2025)

Das BMVI hat bis Ende 2025 zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis dahin müssen mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnell-Ladepunkte) errichtet werden.

Das Bundesförderprogramm, das 2017 gestartet wurde, bezuschusst Normal- und Schnell-Ladepunkte zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent der Anschaffungskosten. Auch die Kosten für den Netzanschluss oder Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind bis zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent förderfähig.

Mehr Infos unter www.bmvi.de.

"Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" (Modul F) 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet KMU und Selbstständigen innerhalb der EU bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag und 100 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Anlehnung an die EU-Taxonomie. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre und es besteht die Möglichkeit der Kumulierung mit einem Klimazuschuss (bis zu 3 Prozent des Kreditbetrags).

Mehr Infos unter www.kfw.de.

Mit dem Umweltbonus wird seit 2016 der Erwerb von Elektrofahrzeugen, aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen sowie Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen gefördert. In der Folge stieg die Zahl der Zulassungen deutlich, insbesondere zwischen 2019 und 2021. Allein im Jahr 2021 wurden über 350.000 reine Elektrofahrzeuge zugelassen.

Bis 2022 haben mehr als 560.000 Unternehmen und 452.000 Privatpersonen einen Umweltbonus beantragt – 60 Prozent für reine Elektrofahrzeuge, 40 Prozent für Plug-In-Hybride.

Förderfähig ist nach dem Koalitionsvertrag der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeuges, welches erstmalig zugelassen wird und einen Netto-Listenpreis des Basismodells von 65.000 Euro nicht überschreitet. Der Bundesanteil beträgt für reine Elektrofahrzeuge zwei Drittel (höchstens 6.000 Euro), der Anteil des Herstellers ein Drittel (höchstens 3.000 Euro).

Die staatlichen Zuschüsse werden jedoch deutlich zurückgefahren: Ende Juli 2022 einigte sich die Bundesregierung auf ein neues Fördersystem ab 2023, das auf rein batterieelektrische Fahrzeuge beschränkt ist.

So entfallen ab dem 1. Januar 2023 die Zuschüsse für Plug-in-Hybridfahrzeuge komplett. Für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge beträgt der Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung (inklusive der Innovationsprämie) dann

  • 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro und
  • 3.000 Euro bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro.

Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt – ob auch Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen einbezogen bleiben können, ist laut Bundeswirtschaftsministerium noch in Prüfung.

Ab dem 1. Januar 2024 wird nur noch die Anschaffung von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro mit 3.000 Euro gefördert.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.

Zudem ist ein Förderdeckel geplant: Für 2023 sollen 2,1 Milliarden Euro bereitgestellt werden, für 2023 noch 1,3 Milliarden Euro. Sind die Mittel ausgeschöpft, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.

Mehr Infos rund um die Elektromobilität finden Sie unter www.bafa.de.

Eine FAQ-Liste gibt es auch auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der Umweltbonus (inklusive Innovationsprämie) ist mit den Förderungen "Elektromobilität" und "Sozial und mobil" kumulierbar.

Masterplan Ladeinfrastruktur II: Mehr Tempo beim Ausbau

Im Oktober 2022 beschloss das Bundesministerium für Verkehr den lang erwarteten Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung. Er folgt auf den Masterplan Ladeinfrastruktur von 2019 und zielt darauf, die Installation und den Betrieb von Ladepunkten einfacher, bequemer und schneller zu machen. Gleichzeitig soll die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiver werden und so mehr Investitionen aus dem Privatsektor mobilisieren.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen, um das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen und 1 Million öffentlich zugänglicher Ladestationen bis 2030 zu erreichen. Wissing zufolge verfügt aktuell die Hälfte der deutschen Gemeinden nicht einmal über einen einzigen öffentlich zugänglichen Ladepunkt.

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Kontakt

Louise Maizières
Louise Maizières Referatsleiterin für Wasserstoff, Wärme und alternative Antriebe