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NIP – Maßnahmen der Marktaktivierung

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.

Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur, die auch einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung leisten können.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • die innovative Technologie muss gegenüber konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen haben.
  • das Produkt muss technisch marktreif sein, darf jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sein.
  • Antragstellerin oder Antragsteller benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Juli 2021

Projektträger /

Web-Link

Jülich (PtJ)

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)