Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun als Übergangslösung bis zur Arbeitsaufnahme der Prüfbehörde drei Postfächer für Mitteilungen nach dem StromPBG und EWPBG eingerichtet.
Übergangslösung für Prüfbehörde gefunden
Das BMWK geht derzeit davon aus, dass die Prüfbehörde Anfang September 2023 ihre Arbeit aufnehmen wird. Als Übergangslösung für die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme durch die Prüfbehörde hat die Beratungsgesellschaft PWC im Auftrag des BMWK drei Postfächer für Mitteilungen nach dem StromPBG und dem EWPBG eingerichtet. Die Adressen dieser Postfächer lauten:
- Postfach Übersendung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Erklärungen gemäß § 37 Absatz 2 Satz 1 StromPBG beziehungsweise § 29 Absatz 2 Satz 1 EWPBG: de_preisbremsen_arbeitsplatzerhalt@pwc.com
- Postfach Übersendung von Erklärungen gemäß § 37a Absatz 6 StromPBG beziehungsweise § 29a Absatz 6 EWPBG: de_preisbremsen_bonidividendenverbot@pwc.com
- Postfach Übersendung von Erklärungen beziehungsweise Unterlagen gem. § 22 Abs. 2 EWPG beziehungsweise § 30 Abs. 2 StromPBG: de_preisbremsen_mitteilungen2mio@pwc.com