Derzeit prüft das Bundesministerium für Gesundheit, ob und inwieweit eine Absenkung der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel angezeigt sein könnte. Der DIHK hat dazu im November 2019 Stellung bezogen.
Dabei gibt er zu bedenken, dass eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung ein wesentlicher Standortfaktor sei und die Gesundheitswirtschaft, insbesondere auch die Pharmabranche, einen bedeutsamen Wirtschaftszweig darstelle.
Gleichzeitig müssten die Kosten der Gesundheitsversorgung und damit die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung im Blick behalten werden. Entsprechende Bemühungen, die Kosten im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen, verfolgten ein außerordentlich wichtiges Ziel, so der DIHK.
Intelligente Regulierung nötig
In dieser Situation sei eine intelligente Regulierung erforderlich, mahnt er. Maßnahmen wie das Preismoratorium und pauschale Herstellerrabatte, die nur die Kostenseite betrachteten, vernachlässigten jedoch qualitative und wettbewerbliche Aspekte und seien grundsätzlich ungeeignet.
Bislang bestünden vielfach Doppelregulierungen, die nicht nur das Ausbalancieren der unterschiedlichen gesundheitspolitischen Ziele beeinträchtigten, sondern für die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft auch mit erheblichen bürokratischen Lasten verbunden seien.
Sonderbelastungen abbauen
Der DIHK hält deshalb zumindest eine substanzielle Verringerung der Sonderbelastungen der pharmazeutischen Unternehmer für geboten. Gerade dem in Deutschland forschenden und produzierenden Mittelstand würden mit zunehmender Dauer dieser Eingriffe Investitionsmittel entzogen.
Vorzuziehen seien für die Unternehmen praktikable Instrumente, die an produkt- oder wirkstoffbezogenen Kriterien anknüpften. So werde eine differenzierte Beschränkung der Erstattungshöhe möglich, und Innovationen könnten entsprechend honoriert werden.
Der DHK empfiehlt zum einen den Ausbau wettbewerblicher Lösungen für Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Kostenträgern, die jedoch auch eine flächendeckende Versorgung gewährleisten müssten. Zum anderen sollte sich nach seiner Auffassung die Vergütung konsequenter am Nutzen orientieren.
Details können Sie dem Papier vom 14. November 2019 entnehmen, das hier zum Download bereitsteht:
DIHK-Stellungnahme zu Preismoratorium und gesetzlichen Herstellerabschlägen für Arzneimittel (PDF, 81 KB)