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Interessen des Fotohandels bleiben gewahrt

Foto Passgesetz

Passfotos aus dem eigenen Drucker sollen künftig der Vergangenheit angehören

© Photology1971/ iStock / Getty Images Plus

Im November 2020 hat das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" den Bundesrat passiert. Ziel des Bundesinnenministeriums war es insbesondere, dem sogenannten Morphing entgegenzuwirken: Das digitale Verschmelzen von Fotos bewirkt, dass Gesichtserkennungs-Software das Ergebnis mehreren Personen zuordnen kann.

Ursprünglich wollte das Bundesinnenministerium Passfotos deshalb künftig nur noch unter Anwesenheit eines Behördenmitarbeiters erstellen lassen – deshalb sollten in den Ämtern 11.000 neue Fotoautomaten aufgestellt werden. Das hätte seitens der Behörden 73.000 zusätzliche Arbeitsstunden erfordert.

Wichtige Einnahmequelle für den Fotohandel

Dieser Gesetzesvorschlag hatte Fotofachgeschäfte empfindlich getroffen und vielfach in ihrer Existenz gefährdet. Passfotos machen in Fotogeschäften bis zu 50 Prozent des Umsatzes aus und sind häufig ein Türöffner für weitere Aufträge. Doch auch praktische Fragen standen im Raum: So ist es beispielsweise bei kleinen Kindern oder Menschen mit Behinderung oft nur schwer möglich, Passfotos im Automaten zu erstellen.

Der DIHK hatte Anfang 2020 zu dem Referentenentwurf Stellung bezogen und unter anderem auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass die private Wirtschaft vom Geschäft mit Passfotos ausgeschlossen werden könnte:

DIHK-Stellungnahme Passgesetz (PDF, 152 KB)

Der nunmehr verabschiedete Gesetz steht zum Download bereit auf der Website des Bundesrates.

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Porträtfoto Ulrike Regele
Dr. Ulrike Regele Referatsleiterin Handel