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Das Passgesetz im Überblick

Die ursprünglichen Pläne im Überblick:

Das Bundesinnenministerium plant, dass zukünftig Passfotos nur noch unter Aufsicht eines Mitarbeiters der ausstellenden Behörde aufgenommen und elektronisch erfasst werden sollen. Dafür ist die Beschaffung von 11.000  Automaten für einmalig circa 177 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich wird mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 12 Millionen Euro  gerechnet. Grund für das Vorhaben sind Sicherheitsbedenken, weil sich Bilder mittels "Morphing" so verändern lassen, dass sie mehreren Personen zugeordnet werden können.

In der gewerblichen Wirtschaft sind nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor allem circa 1.400 Fotofachgeschäfte mit 5.600 Beschäftigten betroffen. Dazu kommen gegebenenfalls die Aufsteller und Betreiber der Foto-Automaten, die bisher in den Behörden zu finden sind und die nach Neu-Anschaffung durch die Behörden nicht mehr betrieben werden können. Auch das Fotografen-Handwerk wird die Folgen zu spüren bekommen, dabei handelt es sich um knapp 30.000 Betriebe.

Die Erstellung von Passfotos macht bei den Foto-Fachhändlern  zwischen 30 und 50 Prozent des Umsatzes aus und trägt in erheblichem Maß zur Kundenfrequenz bei. Sollten diese Umsätze wegfallen, würden Mitarbeiter entlassen und gegebenenfalls auch Standorte geschlossen.

Der DIHK geht davon aus, dass circa 1.500 Arbeitsplätze betroffen wären. Schließungen von Standorten könnten auch viele Innenstädte negativ beeinflussen. Und: Mit Passfotos werden jährlich 100 Millionen Euro generiert, das bedeutet, dass künftig 20 Millionen Euro an Mehrwertsteuer entfallen würden.

Alternativen sind möglich. Hier einige Beispiele:

  • In Österreich wurde 2019 das "ePassfoto" eingeführt. Nach der Aufnahme des Bildes beim Fotofachhändler oder Fotografen erhalten Kunden eine Nummer und einen Barcode, damit kann in der Behörde das Passbild abgerufen und zugeordnet werden. Das System prüft auch automatisch die Passbild-Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass ein korrektes biometrisches Passfoto vorliegt. Details lesen Sie auch auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
     
  • In den Städten Köln und Göttingen startete im März 2014 der Pilotbetrieb für die Übermittlung von Passbildern an Ausweisbehörden mit De-Mail (siehe auch Meldung auf golem.de). Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Bildübermittlung wurden durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschaffen.

    Und so funktioniert es: Fotografen können digitale Bilder an die für den Kunden zuständige Behörde senden. Das Bild wird elektronisch verschlüsselt und signiert. Inzwischen wird das Verfahren auch in anderen Kommunen eingesetzt. Automaten können ebenfalls darüber eingebunden werden. Allerdings sind bislang nicht alle Kommunen bereit, es einzusetzen, auch wenn die Initiative von Fotofachhändlern vor Ort dazu erfolgt.