
Wie tief Unternehmen bei der Grundsteuer in die Kasse greifen müssen, hängt vom Standort ab
© AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus
Wie tief Unternehmen bei der Grundsteuer in die Kasse greifen müssen, hängt vom Standort ab
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Grundlage für die Neuregelung ist § 146a der Abgabenordnung, die "Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung". Zum Entwurf dazu hat der DIHK gemeinsam mit weiteren Verbänden im März 2019 Stellung bezogen:
Verbände-Stellungnahme zur Manipulation digitaler Grundaufzeichnungen (PDF, 273 KB)