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Fiskalische Reaktion auf die Corona-Pandemie

EU-Kommission spricht Empfehlungen aus und gibt Ausblick auf ihren Umgang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt
Europa Maske Geld

© Stefan Cristian Cioata / Moment / Getty Images

Die Europäische Kommission hat am 3. März 2021 ein Papier vorgelegt, welches den Mitgliedstaaten grobe Handlungsempfehlungen dafür gibt, wie sie ihre jeweilige Haushaltspolitik in Pandemiezeiten ausgestalten sollten. Das hat Konsequenzen auf den Umfang, in dem Mitgliedstaaten ihre Unternehmen beim Weg aus der Krise mit Steuermitteln unterstützen können. Da die Mitteilung bislang nur auf Englisch vorliegt, ist es hilfreich, dass wenigstens ein Fragen- und Antwort-Katalog in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt wurde.

Die Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken sei von zentraler Bedeutung, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Koordination heiße in diesem Zusammenhang z. B., dass Mitgliedstaaten, die gute Zahlen für Schuldenstand und Neuverschuldung vorweisen könnten, mehr zur Krisenbekämpfung mit Haushaltsmitteln tun könnten als fiskalpolitisch schwächere Kandidaten. In keinem Fall dürfe die fiskalische Unterstützung zu früh zurückgefahren werden, weil das das bislang Erreichte i. S. Krisenbekämpfung in Frage stellen würde. Die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts solle demnach erst aufgehoben werden, wenn die EU-Wirtschaft den Vorkrisenstand, also den Ende 2019, erreicht hat.  

Die Kommission hatte im März 2020 die Aktivierung dieser Klausel selbst vorgeschlagen. Der nachfolgende Beschluss hatte den Mitgliedstaaten ermöglicht, angemessene Krisenmaßnahmen zu treffen und dabei von den normalerweise geltenden haushaltspolitischen Anforderungen des EU-Fiskalrahmens abzuweichen. 

In nächster Zeit böten die Darlehen und Zuschüsse der Aufbau- und Resilienz-Fazilität der EU (Recovery and Resilience Facility) den Mitgliedstaaten – gerade auch denen, denen Unterstützung für ein Hochfahren der Wirtschaft aus eigenen Mitteln schwerfalle – große Chancen. Sie könnten nämlich die wirtschaftliche Erholung auf ihrem Gebiet stützen, ohne auf mittlere Sicht die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen zu gefährden. Allerdings müssten die EU-Mitglieder das zur Verfügung gestellte Geld auch tatsächlich für Reformen und Investitionen verwenden. Dann lasse sich ein höheres Potenzialwachstum erreichen und ihre zugrunde liegende Haushaltsposition mittel- bis langfristig verbessern. Hilfreich sei es dabei, wenn die nationalen Wiederaufbaupläne Strukturreformen im Sinne der länderspezifischen Empfehlungen der EU vorsehen würden. Im Idealfall sollten die mit Hilfen aus der Aufbau- und Resilienz-Fazilität finanzierten öffentlichen Investitionen zu ohnehin vorgesehenen öffentlichen Investitionen der Mitgliedstaaten hinzutreten. 

Im Umkehrschluss müssten alle umdenken, sobald die Gesundheitsrisiken nachließen, und wieder eine nachhaltige Erholung der öffentlichen Finanzen anstreben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden vorläufige Indikatoren nahelegen, die allgemeine Ausweichklausel 2022 weiter anzuwenden und sie ab 2023 zu deaktivieren. Allerdings wolle die Kommission noch ihre Frühjahrsprognose in der ersten Maihälfte abwarten, bevor sie dem Rat ihre endgültige Empfehlung unterbreite. Selbst bei einer Rückkehr zu den Regeln des EU-Fiskalrahmens könnten Besonderheiten in der fiskalischen Situation einzelner Länder weiter berücksichtigt werden.  

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau