Die EU-Liste ist das Ergebnis eines Überprüfungs- und Dialogprozesses, den die EU-Ratsarbeitsgruppe “Verhaltenskodex Unternehmenssteuern” mit Drittländern führt. Dabei bewerten die Mitgliedstaaten-Vertreter Drittländer unter dem Gesichtspunkt der Steuertransparenz, der „fairen“ Besteuerung oder der wirtschaftlichen Substanz von Aktivitäten in Ländern, die Unternehmen gar nicht besteuern. Das Ergebnis einer Sitzung am vergangenen Montag (08.03.) war, dass Domenica der schwarzen Liste hinzugefügt und Barbados von ihr entfernt werden soll. Die Türkei, die sich seit einiger Zeit auf der weniger problematischen „grauen Liste“ der teilweise kooperierenden Hoheitsgebiete befindet, erhielt eine letzte Frist: Sollte sie in den kommenden Monaten auch nur eine von mehreren ihr gestellten Bedingungen nicht erfüllen, werde sie im Herbst ohne weitere Vorwarnungen von grau zu schwarz.
Damit es künftig für Unternehmen, die sich in einem der gelisteten Staaten oder Gebiete niederlassen, nicht nur bei einem „Naming and Shaming“ bleibt, hat das deutsche Bundesfinanzministerium am 15.02. den Referentenentwurf eines sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll Unternehmen davon abhalten, Geschäftsbeziehungen mit Staaten zu unterhalten, die steuerlich nicht hinreichend transparent sind oder sich an unfairem Steuerwettbewerb beteiligen. Die Nennung auf der schwarzen Liste der EU wäre hierfür ein wesentliches Kriterium. Abwehrgesetzgebung bedeutet, dass diesen Unternehmen der Abzug von Betriebsausgaben ganz oder teilweise untersagt wäre und sie bestimmte steuerliche oder verfahrensrechtliche Erleichterungen nicht erhielten.
Die beiden Listen sollen zukünftig von der EU zweimal jährlich überarbeitet werden. Unter seinem Vorsitzenden Paul Tang aus den Niederlanden setzt sich der FISC-Ausschuss des Europaparlaments für weitere Verschärfungen ein. So sollen die Kriterien für eine Listung erweitert und die Anforderungen an Zusagen der Länder für eine Verschiebung oder Streichung von den Listen verschärft werden. Außerdem soll künftig ein Unternehmenssteuersatz von 0 Prozent automatisch zu einer Aufnahme auf die schwarze Liste führen.