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Statistikpflichten der Unternehmen - Noch mehr Meldungen, aber einfacher?

Die neue Verdiensterhebung weckt hohe Erwartungen
Statistikpflichten

© Ridofranz / iStock / Getty Images Plus

Die neue Verdiensterhebung soll die Unternehmen entlasten. Allerdings werden noch mehr Daten als bisher erfragt. Hintergrund sind Wünsche nach zusätzlichen Daten aus der Mindestlohnkommission, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Gleichstellungsstellen der Länder. Eine Entlastung ist möglich, wenn die Datenmeldung automatisierbar ist. Dafür müssen die Daten direkt aus der Buchhaltung generierbar sein.

Bund und Länder haben 2019 in einer Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten Vorschläge zur Entlastung der meldenden Unternehmen formuliert. Die Vorschläge umfassen spezielle Statistiken aus dem Agrar-, Energie- und Verkehrsbereich und mittelfristige Vorschläge zum Entwickeln eines Basisregisters für Stammdaten der Unternehmen. Ein konkreter Vorschlag betraf die Reform der Verdienststatistik, die eine stark belastende Meldepflicht ist. Nach dem Wunsch der Politik soll diese Pflicht aber noch weiter ausgebaut werden. Entlastung soll hier durch Digitalisierung erreicht werden – ein vielversprechender Weg.  

“Die Bearbeitung statistischer Erhebungen gehört nicht zu den beliebtesten Tätigkeiten im unternehmerischen Alltag. (…) Es ist uns ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsaufwand bei der Meldung der Daten an die Statistischen Ämter der Länder für Sie so gering wie möglich zu halten.“ – so heißt es in einem Informationsflyer der Statistischen Ämter. Am Beispiel der Verdiensterhebung bedeutet das, dass bisher drei getrennte Abfragen zu einer neuen, automatisierbaren Erhebung zusammengefasst werden. Sie wird einmalig für den April 2021 und dann ab dem Januar 2022 monatlich erhoben.  

Die Datenabfrage erfolgt in der neuen Verdiensterhebung angelehnt an die Buchhaltung der Betriebe – wie seit langem von der IHK-Organisation gefordert. Sofern die Buchhaltung den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) folgt, können die Daten automatisiert aus der Lohnabrechnung gewonnen und direkt an die amtliche Statistik übermittelt werden. Voraussetzung ist eine Software, die an das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core angeschlossen ist. Viele Steuerberater und Softwarefirmen bieten das notwendige Modul an, z. B. die in der Liste vom Statistischen Bundesamt aufgeführten Anbieter von unterstützender Software im Erhebungsportal eStatistik

Die Entlastung von Statistikmeldungen war auch Gegenstand eines Runden Tisches zum Bürokratieabbau, einem Pilotprojekt der IHK-Organisation, um Probleme mit einem komplexen Regelungsbedarf mit allen Beteiligten konkret zu lösen. Der erste Runde Tisch zu statistischen Meldepflichten hat zu Vorschlägen in den Bereichen Kommunikation, Umfang der Daten und Fristen sowie Automatisierung geführt. Sie werden am 25.3.2021 abgestimmt und dann veröffentlicht. Bei Interesse erhalten Sie nähere Infos bei: beland.ulrike@dihk.de 

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau