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Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich weiterhin im Steueraufkommen. Im Vergleich zum Januar 2020 sind die Steuereinnahmen im Januar 2021 um 11,1 Prozent gesunken.
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Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich weiterhin im Steueraufkommen. Im Vergleich zum Januar 2020 sind die Steuereinnahmen im Januar 2021 um 11,1 Prozent gesunken.
Besonders kräftig ist der Rückgang der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern. Sie lagen im Januar 2021 insgesamt um 11,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen. Die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern sind ebenfalls zurückgegangen: die Bundessteuern erzielten ein um 7,7 Prozent geringeres Aufkommen als im Januar 2020, die Einnahmen aus den Ländersteuern gingen um 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück.
Bei den Gemeinschaftsteuern sind im Januar 2021 die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im Vergleich zum Januar 2020 um 18,0 Prozent gesunken. Die Steuern vom Umsatz umfassen die Umsatz- und die Einfuhrumsatzsteuer. Der Rückgang ist auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen (-88,0 Prozent). Hier wurden als Teil der Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie die Fälligkeitstermine verschoben, um die Liquidität zu verbessern. Das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer wurde weiterhin aufgrund der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020 beeinträchtigt – in den Januar-Einnahmen spiegeln sich vorrangig die Umsätze aus dem November 2020. Ihr Aufkommen hat im Januar 1,7 Prozent über dem des Januars 2020 gelegen.
Auch die Einnahmen aus den Steuern vom Einkommen gingen zurück. Zu den Steuern vom Einkommen gehören unter anderem die Lohn- und die veranlagte Einkommensteuer (Lohnsteuer -6,4 Prozent; veranlagte Einkommensteuer -1,4 Prozent). Insbesondere beim Lohnsteueraufkommen machen sich die gestiegenen Anzeigen für Kurzarbeit infolge der seit Anfang November 2020 beschlossenen und zum 16. Dezember 2020 verstärkten Lockdown-Maßnahmen bemerkbar. Der Anstieg der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer resultiert nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vor allem aus der laufenden Veranlagungstätigkeit für die Jahre 2029 und 2020.
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lagen dabei insbesondere die Einnahmen für den Januar 2021 aus der Luftverkehrsteuer (-72,6 Prozent) und der Biersteuer (-17,5 Prozent) deutlich unter dem Vorkrisenniveau vom Januar 2020.
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Januar 2021 einen Rückgang um 12,8 Prozent gegenüber dem Ergebnis im Januar 2020. Die Länder verbuchten im Januar 2021 einen deutlichen Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 10,0 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 6,7 Prozent.