Zudem verpflichteten sich die Vertragsparteien zu einer Prüfung, ob sie bereits im nächsten Jahr höhere Klimaschutzversprechungen bei den Vereinten Nationen einreichen können.
Erstmalig tauchen in der Abschlusserklärung Verweise auf die Kohleverstromung und fossile Subventionen auf, auch wenn ein Bekenntnis zu einem Auslaufen der Kohleverstromung letztlich keinen Konsens erreichte.
Die Beschlüsse des Weltklimagipfels im Detail:
1. Umsetzungsregeln ("Paris rulebook")
Geeinigt haben sich die Vertragsparteien auf Umsetzung der in Artikel 6 Absatz 2 und Absatz 4 vorgesehenen internationalen Marktmechanismen. Diese erlauben es einem Land, einen Teil seiner Klimaziele durch die Realisierung von Klimaschutzprojekten in anderen Ländern zu erreichen. Die durch das Projekt erreichten CO2-Minderungen werden auf die Klimaziele des "Geberlandes" angerechnet. Das "Nehmerland" profitiert von Finanzmitteln und Technologietransfers.
Die Staatengemeinschaft hat sich in diesem Rahmen auf Regeln verständigt, die verhindern, dass CO2-Einsparungen doppelt angerechnet werden – also sowohl vom Geber- als auch Nehmerland. Solche Vorgaben sind wichtig, um sicherzustellen, dass die internationalen Marktmechanismen tatsächlich als Treiber des globalen Klimaschutzes wirken können.
Bis zuletzt umstritten war der Umgang mit Projektgutschriften aus den Marktmechanismen des Kyoto-Protokolls, dem "Vorgänger" des Pariser Übereinkommens. Die finale Einigung sieht als Kompromisslösung vor, dass diese Gutschriften zeitlich und vom Umfang her beschränkt zur Einhaltung der ersten bei den Vereinten Nationen eingereichten Klimaschutzversprechungen ("nationally determined contributions") genutzt werden können. Darauf hatten insbesondere Staaten mit hohen Vorräten an Projektgutschriften, wie Brasilien, gedrängt. Die EU hat sich hierzu stets kritisch positioniert, da durch die existierenden Projektgutschriften keine zusätzlichen CO2-Einsparungen generiert werden.
Zur Frage der zeitlichen Ausgestaltung der Klimaschutzziele in den Klimaschutzversprechungen (NDCs) konnten sich die Verhandler nicht auf verbindliche Vorgaben einigen. Die Vertragsparteien werden lediglich angehalten, bei der im Jahr 2025 vorgesehenen Einreichung von Klimaschutzversprechungen nach Möglichkeit ein Ziel für den Fünfjahreszeitraum 2031 bis 2035 (statt 2031 bis 2040) vorzulegen. Für die Zeit bis 2030 gibt es bislang höchst unterschiedliche Zeithorizonte, die einen Vergleich der nationalen Ziele erschweren.
Auch letzte ausstehende Entscheidungen zum Transparenzrahmen wurden bei der COP26 gefällt. Im Grundsatz werden die Vertragsparteien verpflichtet, einheitliche Standards bei der Emissionsberichterstattung zu nutzen, auch wenn Entwicklungsländern gewisse Abweichungen zugestanden wurden.
2. Neue Klimaschutzziele bereits bis Ende 2022
In der "Glasgow Climate Pact" genannten Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien aufgefordert, zu prüfen, ob bereits bis Ende 2022 neue Klimaschutzversprechungen (NDC) eingereicht werden können.
Dadurch soll die bestehende Lücke zwischen den Zusagen und der zur Einhaltung des 2-Grad- beziehungsweise 1,5-Grad-Ziels notwendigen CO2-Minderungen reduziert werden. Die Nichtregierungsorganisation Climate Action Tracker schätzt, dass die vorliegenden 2030-Ziele – sofern sie umgesetzt würden – eine Erderwärmung um 2,4 Grad Celsius zur Folge hätten. Wird die tatsächliche, nur teilweise, politische Umsetzung mitberücksichtigt, werden sogar 2,7 Grad erwartet.
3. Kohleverstromung und Subventionen für fossile Energieträger
In der Abschlusserklärung werden die Vertragsparteien zu beschleunigten Anstrengungen aufgefordert, die Kohleverstromung (ohne CO2-Abscheidung) zu reduzieren und ineffiziente Subventionen für fossile Energieträger abzuschaffen. Ein solcher Verweis auf fossile Energien findet sich damit erstmals in einer COP-Entscheidung wieder. Der Versuch, im Text ein klares Bekenntnis zum weltweiten Kohleausstieg zu verankern, ist hingegen aufgrund des Widerstands einiger Länder wie Indien und China gescheitert. Auch beim G20-Gipfel vor der COP wurde hierzu unter den 20 wichtigsten Industrienationen keine Einigung erzielt.
4. Klimafinanzierung
Die Industriestaaten werden aufgefordert, die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern in den nächsten Jahren zu verdoppeln. Darüber hinaus werden sie dringend gebeten, die bestehende Lücke zur Zusage, jährlich 100 Milliarden US-Dollar an Finanzierung für Klimaschutz und Klimawandelanpassung bereitzustellen, schnell zu schließen. Die Weltklimakonferenz hat zudem entschieden, die Verhandlungen über ein Finanzierungsziel für die Zeit nach dem Jahr 2025 aufzunehmen. Bislang läuft die Finanzierungszusage nur bis zur Mitte der Dekade.
Die Forderung einiger Entwicklungsländer nach einem Finanzierungsmechanismus für die Entschädigung von Klimwandel-Schäden erreichte keinen Konsens. Vereinbart wurde lediglich, das Thema "Loss and Damage" weiter zu diskutieren.