Das Vergaberecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftslebens. Es regelt, wie öffentliche Auftraggeber Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen beschaffen. Ziel ist ein fairer Wettbewerb, transparente Verfahren und der effiziente Einsatz öffentlicher Mittel. Für Unternehmen bedeutet das: große Chancen, aber auch hohe Anforderungen. Die DIHK setzt sich dafür ein, Vergabeverfahren zu vereinfachen, bürokratische Hürden abzubauen und praxistaugliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen.
Was das Vergaberecht regelt
Das Vergaberecht legt fest, wie staatliche Auftraggeber Aufträge vergeben – von Bauleistungen über Lieferaufträge bis hin zu komplexen Dienstleistungen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen und Korruption zu vermeiden und Unternehmen gleiche Chancen zu bieten. Dazu gehören unter anderem:
- klare Regeln zur Ausschreibung und Auswahl von Angeboten
- Transparenzpflichten und Dokumentationsanforderungen
- Vorgaben zu Fristen, Eignungskriterien und Wertungsmodellen
- Schwellenwerte, ab denen EU-weit ausgeschrieben werden muss
Diese Vorgaben betreffen alle Beschaffungen der öffentlichen Hand, sowohl große Infrastrukturprojekte als auch kleinere Beschaffungen in Bund, Ländern und Kommunen.
Bedeutung für Unternehmen
Öffentliche Aufträge sind ein großer Wirtschaftssektor: jährlich werden in Deutschland mehrere hundert Milliarden Euro vergeben. Für Unternehmen – vom Mittelstand bis zum Großunternehmen – bietet das Vergaberecht daher erhebliche Marktchancen. Gleichzeitig verlangt es:
- die Fähigkeit, komplexe Unterlagen zu erstellen
- die Beachtung formaler Vorgaben
- kurze Reaktionszeiten
- Erfahrung im Umgang mit elektronischen Vergabeplattformen
Unternehmen profitieren von klaren, einfachen, verlässlichen Regeln – dafür setzt sich die DIHK ein.
Die Rolle der DIHK im Vergaberecht
Als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft bringt die DIHK ihre Erfahrung und Positionen aktiv in Gesetzgebungsprozesse und politische Diskussionen ein. Im Fokus stehen dabei:
- Praxisorientierung: weniger Bürokratie, bessere Umsetzbarkeit für Unternehmen
- Mittelstandsfreundlichkeit: faire Zugänge auch für kleinere Unternehmen
- Digitale Vergabe: Vereinfachung durch standardisierte, nutzerfreundliche Prozesse
- Rechtssicherheit: klare Regeln für Ausschreibungen und Wertungen
Die DIHK unterstützt zudem die Arbeit der regionalen IHKs und Auftragsberatungsstellen, die Unternehmen bei Fragen rund um Vergabeverfahren beraten.
EU-Vorgaben und nationale Regelwerke
Das Vergaberecht ist stark europarechtlich geprägt. Die EU-Vergaberichtlinien bilden die Grundlage für die nationalen Vorschriften, unter anderem:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – 4. Teil
- Vergabeverordnung (VgV)
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts, der für die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung maßgeblich ist, gelten nationale Regelungen, u. a.
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (UVgO)
Zusätzlich gibt es noch Landesvergabe- und -tariftreuegesetze.
Diese komplexe Regelarchitektur stellt Unternehmen vor Herausforderungen – klare, verständliche Informationen sind daher essenziell. Die DIHK setzt sich zudem nachdrücklich dafür ein, dass diese Rechtszersplitterung beseitigt wird.
Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
Das Vergaberecht befindet sich kontinuierlich im Wandel. Politische Ziele wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder Modernisierung der öffentlichen Verwaltung beeinflussen aktuelle Diskussionen. Wichtige Trends sind:
- Vereinfachung der Verfahren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
- stärkere Digitalisierung und Nutzung elektronischer Plattformen
- Integration von strategischen Zielen, z. B. Nachhaltigkeit, Innovationsförderung
- schnellere Verfahren, insbesondere für Infrastrukturprojekte
Die DIHK begleitet diese Entwicklungen und bringt die Sicht der Wirtschaft aktiv ein.
Service und Unterstützung der IHK-Organisation
Die regionalen Industrie- und Handelskammern unterstützen – je nach Bundesland gemeinsam mit den jeweiligen Auftragsberatungsstellen - Unternehmen mit:
- Informationen und Praxishilfen zum Vergaberecht
- Veranstaltungen und Schulungen
- Beratung zu Ausschreibungen und Teilnahmeanträgen
- Hinweisen zu regionalen Besonderheiten und Vergabeplattformen
Damit erhalten Unternehmen Orientierung und Unterstützung bei der Teilnahme an öffentlichen Verfahren.
Zudem führen die IHKs - koordiniert durch die DIHK - das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ).
Unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de gibt es dazu weitere Informationen. Einerseits können Unternehmen, die sich mehrfach im Jahr an öffentlich Ausschreibungen beteiligen wollen, dort den Antrag auf Aufnahme in dieses Amtliche Verzeichnis stellen, indem sie die für Ausschreibungen üblicherweise notwendigen Eignungsnachweise vorlegen und sich damit präqualifizieren lassen. Andererseits können öffentliche Auftraggeber dort gezielt Unternehmen finden, die ihre Eignung und Zuverlässigkeit bereits gegenüber der IHK nachgewiesen haben. Für Betriebe bedeutet der Eintrag eine Bürokratieentlastung und höhere Rechtssicherheit, da öffentliche Auftraggeber diese nachgewiesene Eignung grundsätzlich anerkennen müssen – sofern keine entgegenstehenden Gründe vorliegen.
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Veröffentlicht 12.01.2026
Ansprechpartnerin
Hildegard Reppelmund
Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)