Am 28. September 2021 haben die im Rat der EU versammelten Mitgliedstaaten beschlossen, dass bestimmte Großkonzerne zukünftig länderbezogene Informationen über ihr Umsatz-Gewinn-Verhältnis und ihre Steuerzahlungen (öffentliches Country-by-Country Reporting) öffentlich zugänglich machen müssen. Gegenüber einem Kompromissvorschlag der damaligen portugiesischen Ratspräsidentschaft vom 1. Juni 2021 enthält der Beschlusstext des Rates lediglich redaktionelle Anpassungen. Das Europäische Parlament dürfte dem Vorschlag des Rates folgen und diesem noch im Herbst 2021 formal zustimmen.
Im Anschluss würde die Richtlinie dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten hätten dann 18 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Der Normtext gibt vor, dass die erste Berichterstattung für Steuerjahre erfolgt, die zwei Jahre und sechs Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie (oder später) beginnen. Damit bliebe den betroffenen Unternehmen längstens bis zum Jahr 2025 Zeit, sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten. Das heißt auch: Die Mitgliedstaaten können einen früheren Anwendungszeitpunkt festlegen.