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Recht in der Wirtschaft

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    Gesetzbücher auf Tisch

    DIHK-Stellungnahmen

    Die DIHK hat die Aufgabe, das Meinungsbild der gewerblichen Wirtschaft zu wirtschaftspolitischen Themen zu sammeln, abgewogen darzustellen und zu vertreten. Die 79 IHKs sind in diesem Prozess maßgebliche Akteure bei der Evaluierung des Meinungsspektrums der regionalen Wirtschaft. Die DIHK bezieht Stellung zu nationalen und europäischen Gesetzesvorhaben und entwickelt Positionen zu Themen, die die Wirtschaft bewegen.

    Kontakt

    Porträtfoto Stephan Wernicke
    Prof. Dr. Stephan Wernicke Bereichsleiter Recht
    Mann unterschreibt Vertrag.

    Vertragsfreiheit

    Die Vertragsfreiheit ist die Freiheit, Verträge mit Personen der eigenen Wahl und mit Inhalten der eigenen Wahl abzuschließen. In bestimmten Fällen kann sie eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Einschränkungen der Vertragsfreiheit sind manchmal erforderlich, sollten aber mit Augenmaß geschehen, so der Standpunkt der DIHK. Hier gibt es Einzelheiten.

    Ehrbarer Kaufmann

    Den Industrie- und Handelskammern ist durch den Gesetzgeber aufgegeben, für An­stand und Sitte des "ehrbaren Kaufmanns" zu wirken (§ 1 Abs. 1 IHKG). Dieser antiquiert wirkende Begriff hat immer noch eine hohe Relevanz für deutsche Unternehmen. Die Regeln des "ehrbaren Kaufmanns" haben heute moderne Ausformungen angenommen. Sie mit Leben zu füllen, hat die DIHK sich zur Aufgabe gemacht.

    GemeinsamMehrUnternehmen