Pfadnavigation

Abmahnmissbrauch

Missbrauch führt zu massiven Mehrbelastungen für Betriebe
Mann liest eine Abmahnung

Ein sinnvolles Instrument, das jedoch leider häufig missbraucht wird: die Abmahnung

© altmodern / iStock / Getty Images Plus

Wie sich Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickeln kann, zeigt der Abmahnmissbrauch: Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahnenden. So kommen berechtigte Abmahnungen in Verruf.

Im Mai 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Der DIHK bewertete die darin gefundenen Lösungsansätze zur Abmahnproblematik im Grundsatz positiv, sah allerdings im Detail Nachbesserungsbedarf, den er am 31. Juli 2019 formulierte:

DIHK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (PDF, 148 KB)

Zum Referentenentwurf vom 11. September 2018 hatte sich der DIHK am 28. September positioniert:

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf (PDF, 158 KB)

Im Juni 2017 hatte die Wirtschaft der Politik konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet: Unter der Überschrift "Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!" machte sich ein breites Bündnis aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft für dringend erforderliche Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung stark gemacht.

Das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung sei "im Grundsatz ein Erfolgsmodell", betonen die Wirtschaftsverbände in ihrem unter Federführung des DIHK entstandenen gemeinsamen Papier. Die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen.

Allerdings habe der Missbrauch des Instruments durch unseriöse Marktteilnehmer in Teilbereichen der deutschen Wirtschaft mittlerweile zu kaum mehr zu bewältigenden Mehrbelastungen geführt. Ein Einschreiten des Gesetzgebers sei daher dringend erforderlich. Die Verbände fordern ein klares Bekenntnis zur privaten Rechtsdurchsetzung und gegen Abmahnmissbrauch sowie die Zusage der Politik, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Defizite umgehend gesetzgeberisch anzugehen.

Im Einzelnen regt die Wirtschaft an, die Abmahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, genauer im Gesetz zu definieren, wann Rechtsmissbrauch vorliegt, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzunehmen.

Unterzeichner sind neben dem DIHK der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, der Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, der Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen, der Handelsverband Deutschland, der Immobilienverband IVD, der Markenverband der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe sowie der Mittelstandsverbund ZGV:

Verbändepapier "Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!" (PDF, 155 KB)

Kurzfassung (PDF, 64 KB)

Kontakt

Porträtfoto Hildegard Reppelmund
Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)