In the DIHK Newsroom, you’ll find the latest press releases, statements, studies, and background information on the German economy—presented in a concise, well-organized, and always up-to-date...
Companies planning projects related to the energy carrier hydrogen can find numerous support options at both the federal and European levels. Here we provide an overview of various funding programs and many helpful links.
The mega-topic of hydrogen has picked up even more speed under the impression of rapidly rising energy prices. Companies wishing to venture into future technologies can find numerous support options at both the federal and European levels.
The German government bundles information in its One-Stop-Shop – Hydrogen, offering general information, concrete project examples, and consulting and service offerings. The Hydrogen Coordination Office is also included, allowing interested companies and institutions to contact experienced funding experts via phone or email and find suitable funding options for their projects directly.
The following overview offers a concise review of current funding programs in the field of hydrogen on federal and EU levels (as of August 2025). It does not claim to be complete and deliberately excludes programs at the state level. For information on state-specific funding offers, please contact your German Chamber of Commerce and Industry (IHK). All details are provided without guarantees.
Internationale Wasserstoffprojekte
Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützen Maßnahmen zum internationalen Markthochlauf von grünem Wasserstoff.
Gefördert werden internationale, interdisziplinäre und innovative Projekte in zwei Modulen:
Modul 1: Das BMWE fördert internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie zur Speicherung, zum Transport und für die integrierte Anwendung im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung.
Modul 2: Das BMFTR fördert internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette.
Wer wird gefördert?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Wie (lange) wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach Projektart und Unternehmensgröße. In Modul 1 sind bis zu 30 Millionen Euro pro Projekt möglich, in Modul 2 gelten Fördersätze von bis zu 100 Prozent.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich, aber für die Zukunft wieder geplant.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Gefördert werden Projekte, die in Staaten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und den EFTA-Staaten umgesetzt werden.
Die "Exportinitiative Umwelttechnologien" des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt-, Ressourcenschutz- und Effizienztechnologien sowie den Aufbau innovativer (grüner) Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern, verbreiten und verstärken.
Über den Zeitpunkt des Förderaufrufs 2025/26 wird nach verbindlichem Feststehen von Ressortzuständigkeiten sowie einer absehbaren Haushaltslage beziehungsweise eines rechtskräftigem Bundeshaushalt 2025 entschieden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen, dazu zählen insbesondere Vereine und Verbände sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Das Förderprogramm richtet sich explizit auch an den deutschen GreenTech-Mittelstand.
Wie (lange) wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Gefördert werden Vorhaben in Ländern mit Unterstützungsbedarf.
Die KfW Bankengruppe unterstützt Unternehmen, die im In- oder Ausland in den Umweltschutz investieren.
Gefördert werden Investitionen, die die Umwelt entlasten, zum natürlichen Klimaschutz und zur Ressourcenschonung beitragen oder die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland, einschließlich Freiberufler und gemeinnütziger Organisationen.
Wie (lange) wird gefördert?
Die KfW Bankengruppe vergibt zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben – in begründeten Fällen von bis zu 50 Millionen Euro.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet
Wo wird gefördert?
bundesweit
Vorhaben im In- und Ausland können gefördert werden.
Mittelständische Unternehmen werden bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen unterstützt, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen und einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten.
Wer wird gefördert?
In- und ausländische Unternehmen (der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmen oder Freiberufler) mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.
Wie (lange) wird gefördert?
Gewährt werden Darlehen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, mit einer Laufzeit von 2 bis 20 Jahren. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Gefördert werden Vorhaben innerhalb der Bundesrepublik und der Europäischen Union.
Wann wurde das Programm veröffentlicht?
Das Programm wurde im Januar 2022 veröffentlicht. Ein Merkblatt finden Sie auf der Website der KfW
Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich
Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt FuE-Vorhaben zu innovativen Energietechnologien, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Wie (lange) wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen können einen Bonus erhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragssteller müssen durch wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.
Das Vorhaben muss wissenschaftlichen Fortschritt und eine hohe Erfolgschance erwarten lassen.
Die Partner eines Verbundprojektes benötigen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.
Antragssteller sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Die Bundesregierung fördert projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden Projekte zur Energiewende in den Verbrauchssektoren, Energieerzeugung, Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen. Weitere Informationen bietet die aktuelle Förderbekanntmachung im 8. Energieforschungsprogramm.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und sonstige Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Wie (lange) wird gefördert?
Gewährt wird ein Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Der "Investitionskredit Nachhaltige Mobilität" unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.
Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, also in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null, in emissionsarme Fahrzeuge gemäß EU-Taxonomie sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität unterstützt.
Wer wird gefördert?
öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmen und Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Wie (lange) wird gefördert?
Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank. Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich, deren Form und Umfang mit der Hausbank vereinbart werden.
Ein Verwendungsnachweis ist spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens einzureichen.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen.
Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte in den Bereichen Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Wie (lange) wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie haben das Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen.
Sie werden projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen an die NOW GmbH weitergeben.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Wann wurde das Programm veröffentlicht?
Mai 2021. Die Bekanntmachung gibt es auf der Website des BMV.
Projektträger /
Web-Link
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu zählen unter anderem die Installation von Brennstoffzellenheizgeräten, Wärmepumpen, Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie weitere juristische Personen.
Wie (lange) wird gefördert?
Gewährt wird ein Zuschuss, der sich je nach Maßnahme und Antragsteller unterscheidet.
Die technische Mindestanforderung und der Nachweis der fachgerechten Durchführung sind Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung.
Furthermore, the German government promotes the import of green hydrogen and its derivatives via a two-stage auction model – H2Global. The second round of tenders was launched in February 2025 with a budget of around €2.5 billion to subsidize international import projects.
"HyLand – Hydrogen Regions in Germany" is a competition announced in 2019 by the Federal Ministry for Digital and Transport (now Federal Ministry for Transport). It aims to motivate actors in all regions of Germany to initiate (HyStarter), plan (HyExperts), and implement (HyPerformer) concepts related to hydrogen. The second round of the competition (HyLand II) ran from September 2021 to April 2023, and as of now, there is no information on a third phase. Visit www.hy.land for all information.
In Horizon Europe, the EU Commission's funding program for research and innovation, a total of €95.5 billion is available until 2027. Details are available on the EU Commission's website.
Additionally, the European Hydrogen Bank (European Hydrogen Bank) is conducting national auctions under the "Domestic Pillar" for renewable hydrogen production in the EU. A third auction of the European Hydrogen Bank is planned for late 2025 with a budget of up to €1 billion.
The EU Innovation Fund is one of the world's largest funding instruments for innovative climate-friendly technologies. It supports large projects in hydrogen, carbon capture and storage (CCS), industry, and energy.
Specific funding programs:
"ICT for Electromobility" for efficient e-commercial vehicle applications and infrastructures (funding guideline runs until December 31, 2026): digitale-technologien.de
Market activation of alternative technologies for environmentally friendly onboard power and mobile shore power supply for sea and inland vessels (BordstromTech directive, runs until December 31, 2026): bund.de (only available in German)