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Unternehmen, die Projekte rund um den Energieträger Wasserstoff planen, finden auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Hier bieten wir einen Überblick über verschiedenste Förderprogramme und viele hilfreiche Links.
Das Mega-Thema Wasserstoff hat unter dem Eindruck der rasant steigenden Energiepreise noch weiter an Fahrt aufgenommen. Unternehmen, die in die Zukunftstechnologien einsteigen möchten, finden auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Bundesregierung bündelt in ihrem One-Stop-Shop – Wasserstoff allgemeine Informationen und konkrete Projektbeispiele sowie Beratungs- und Serviceleistungen. Dort ist auch die Lotsenstelle Wasserstoff angebunden, die es förderinteressierten Unternehmen und Institutionen ermöglicht, sich telefonisch oder per Mail an erfahrene Förderexperten zu wenden und so direkt die zum eigenen Vorhaben passenden Förderoptionen zu finden.
Die folgende Übersicht bietet einen kompakten Überblick über aktuelle Förderprogramme im Bereich Wasserstoff auf Bundes- und EU-Ebene (Stand: August 2025). Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthält bewusst keine Programme auf Landesebene. Für Informationen zu landesspezifischen Förderangeboten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Industrie- und Handelskammer. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Internationale Wasserstoffprojekte
Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützen Maßnahmen zum internationalen Markthochlauf von grünem Wasserstoff.
Gefördert werden internationale, interdisziplinäre und innovative Projekte in zwei Modulen:
Modul 1: Das BMWE fördert internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie zur Speicherung, zum Transport und für die integrierte Anwendung im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung.
Modul 2: Das BMFTR fördert internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette.
Wer wird gefördert?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Wie (lange) wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach Projektart und Unternehmensgröße. In Modul 1 sind bis zu 30 Millionen Euro pro Projekt möglich, in Modul 2 gelten Fördersätze von bis zu 100 Prozent.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich, aber für die Zukunft wieder geplant.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Gefördert werden Projekte, die in Staaten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und den EFTA-Staaten umgesetzt werden.
Die "Exportinitiative Umwelttechnologien" des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt-, Ressourcenschutz- und Effizienztechnologien sowie den Aufbau innovativer (grüner) Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern, verbreiten und verstärken.
Über den Zeitpunkt des Förderaufrufs 2025/26 wird nach verbindlichem Feststehen von Ressortzuständigkeiten sowie einer absehbaren Haushaltslage beziehungsweise eines rechtskräftigem Bundeshaushalt 2025 entschieden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen, dazu zählen insbesondere Vereine und Verbände sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Das Förderprogramm richtet sich explizit auch an den deutschen GreenTech-Mittelstand.
Wie (lange) wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Gefördert werden Vorhaben in Ländern mit Unterstützungsbedarf.
Die KfW Bankengruppe unterstützt Unternehmen, die im In- oder Ausland in den Umweltschutz investieren.
Gefördert werden Investitionen, die die Umwelt entlasten, zum natürlichen Klimaschutz und zur Ressourcenschonung beitragen oder die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland, einschließlich Freiberufler und gemeinnütziger Organisationen.
Wie (lange) wird gefördert?
Die KfW Bankengruppe vergibt zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben – in begründeten Fällen von bis zu 50 Millionen Euro.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet
Wo wird gefördert?
bundesweit
Vorhaben im In- und Ausland können gefördert werden.
Mittelständische Unternehmen werden bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen unterstützt, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen und einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten.
Wer wird gefördert?
In- und ausländische Unternehmen (der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmen oder Freiberufler) mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.
Wie (lange) wird gefördert?
Gewährt werden Darlehen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, mit einer Laufzeit von 2 bis 20 Jahren. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Gefördert werden Vorhaben innerhalb der Bundesrepublik und der Europäischen Union.
Wann wurde das Programm veröffentlicht?
Das Programm wurde im Januar 2022 veröffentlicht. Ein Merkblatt finden Sie auf der Website der KfW
Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich
Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt FuE-Vorhaben zu innovativen Energietechnologien, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Wie (lange) wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen können einen Bonus erhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragssteller müssen durch wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.
Das Vorhaben muss wissenschaftlichen Fortschritt und eine hohe Erfolgschance erwarten lassen.
Die Partner eines Verbundprojektes benötigen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.
Antragssteller sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Die Bundesregierung fördert projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden Projekte zur Energiewende in den Verbrauchssektoren, Energieerzeugung, Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen. Weitere Informationen bietet die aktuelle Förderbekanntmachung im 8. Energieforschungsprogramm.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und sonstige Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Wie (lange) wird gefördert?
Gewährt wird ein Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Der "Investitionskredit Nachhaltige Mobilität" unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.
Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, also in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null, in emissionsarme Fahrzeuge gemäß EU-Taxonomie sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität unterstützt.
Wer wird gefördert?
öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmen und Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Wie (lange) wird gefördert?
Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank. Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich, deren Form und Umfang mit der Hausbank vereinbart werden.
Ein Verwendungsnachweis ist spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens einzureichen.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen.
Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte in den Bereichen Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Wie (lange) wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie haben das Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen.
Sie werden projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen an die NOW GmbH weitergeben.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Wo wird gefördert?
bundesweit
Wann wurde das Programm veröffentlicht?
Mai 2021. Die Bekanntmachung gibt es auf der Website des BMV.
Projektträger /
Web-Link
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu zählen unter anderem die Installation von Brennstoffzellenheizgeräten, Wärmepumpen, Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie weitere juristische Personen.
Wie (lange) wird gefördert?
Gewährt wird ein Zuschuss, der sich je nach Maßnahme und Antragsteller unterscheidet.
Die technische Mindestanforderung und der Nachweis der fachgerechten Durchführung sind Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung den Import von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten über ein zweistufiges Auktionsmodell – H2Global. Die zweite Ausschreibungsrundewurde im Februar 2025 gestartet, mit einem Budget von rund 2,5 Milliarden Euro zur Subventionierung internationaler Importprojekte.
"HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland" ist ein 2019 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (heute Bundesministerium für Verkehr) ausgerufener Wettbewerb. Er soll Akteure in allen Regionen Deutschlands motivieren, Konzepte mit Wasserstoffbezug zu initiieren (HyStarter), zu planen (HyExperts) und umzusetzen (HyPerformer). Die zweite Wettbewerbsrunde (HyLand II) lief von September 2021 bis April 2023 – bislang liegen keine Informationen zu einer dritten Phase vor. Alle Informationen gibt es unter www.hy.land.
In Horizon Europe, dem Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission, stehen bis 2027 insgesamt 95,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
Parallel dazu betreibt die Europäische Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank) nationale Auktionen im Rahmen der "Domestic Pillar" für erneuerbare Wasserstoffproduktion in der EU. Eine dritte Auktion der Europäischen Wasserstoffbank ist für Ende 2025 geplant – mit einem Budget von bis zu 1 Milliarde Euro.
Der EU-Innovationsfondsist eines der weltweit größten Förderinstrumente für innovative klimafreundliche Technologien. Er fördert unter anderem Großprojekte im Bereich Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), Industrie und Energie.
Einige spezifische Förderprogramme:
"IKT für Elektromobilität" für wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen (Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026) digitale-technologien.de
Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech-Richtlinie, Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026): bund.de