Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bringt Unternehmen ab Juni 2026 umfangreiche Dokumentations-, Auskunfts- und Berichtspflichten – erstmals auch für Betriebe ab 100 Mitarbeitenden.
Was 2026 für Unternehmen bringt
Die EU-Richtlinie zur Chancengleichheit von Männern und Frauen verfolgt das Ziel, mehr Klarheit über Gehaltsstrukturen zu schaffen und mögliche Ungleichbehandlungen bei der Bezahlung von Frauen und Männern abzubauen. Dieses Anliegen bringt für Unternehmen jedoch eine Vielzahl neuer Verpflichtungen mit sich, die zu erheblichen zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen.
Die Bundesregierung muss die Vorgaben der Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Damit gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500). Diese müssen regelmäßig Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle erstellen. Zeigt sich dabei ein Unterschied von mehr als fünf Prozent, sind Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen.
Alle Beschäftigten erhalten zudem einen Anspruch auf Auskunft über ihre eigene Vergütung sowie die durchschnittlichen Entgelte vergleichbarer Tätigkeiten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Über dieses Recht muss der Arbeitgeber einmal jährlich informieren.
Ab Inkrafttreten der neuen Regeln ist auch im Bewerbungsprozess mehr Transparenz vorgeschrieben: Schon in Stellenanzeigen müssen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne genannt werden.
Die Richtlinie sieht zudem strenge Sanktionsmechanismen, Entschädigungen und Beweislastregelungen vor, die greifen, wenn Unternehmen ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht nachkommen. So liegt im Falle einer Klage wegen Entgeltdiskriminierung die Beweislast beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt. Unternehmen werden deswegen künftig Lohnentscheidungen umfassend dokumentieren müssen, um nötigenfalls den Beweis antreten zu können, dass Lohnunterschiede gerechtfertigt sind. Der deutsche Gesetzgeber muss zudem Sorge tragen, dass Verletzungen der Richtlinie z. B. in Hinblick auf Berichts- und Auskunftspflichten u. a. Bußgelder nach sich ziehen. Für den Fall ungerechtfertigter Lohnunterschiede drohen Unternehmen Schadenersatz- und Entschädigungsforderungen der Beschäftigten.
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Veröffentlicht 16.12.2025