Die DIHK hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, über das niedrigschwellig Regelverletzungen mit Bezug zur DIHK gemeldet werden können, beispielsweise Straftaten oder auch schwerwiegende Verstöße gegen interne Vorschriften.
Über die DIHK "Integrity Line" können Beschäftigte und Dritte (etwa Dienstleister oder Lieferanten) mögliche Verstöße oder Verdachtsmomente melden – vertraulich und bei Bedarf auch anonym.
Ebenso besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail, Brief, Telefon oder persönlich an die Meldestelle zu wenden. In einem solchen Fall sollte man unmissverständlich darauf hinweisen, eine Meldung im Sinne des Hinweisgebersystems machen zu wollen, damit der vorgesehene Prozess eingeleitet werden kann. Postalische Eingaben sollten als vertraulich gekennzeichnet werden.
Alle Meldungen werden sorgfältig geprüft, um mögliche Missstände aufzuklären, abzustellen und angemessen reagieren zu können. Meldende Personen erhalten eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung.
Zum Meldesystem der DIHK geht es hier: Integrity Line
Strafanzeigen kann die DIHK nicht entgegennehmen, dafür wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden. Die Nutzungsmöglichkeit externer Meldeverfahren bleibt durch das interne Hinweisgebersystem unberührt. Das betrifft beispielsweise die Meldestelle des Bundeskartellamts oder die Meldestelle beim Bundesamt für Justiz.
Das DIHK-Hinweisgebersystem ermöglicht anonyme Meldungen zu möglichen Rechtsverstößen
Ansprechpartner
Dr. Malte Jonathan Roßkopf
Referatsleiter Korruptionsprävention