Mit der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft Deutschland die Anforderungen an Hersteller, Händler und Plattformen. Ziel ist eine höhere Recyclingquote und mehr Abfallvermeidung.
Was 2026 für Unternehmen bringt
Mehr Verantwortung für Verpackungen
Bis spätestens Sommer 2026 muss Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Dafür wird das bisherige Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Die Reform bringt tiefgreifende Änderungen, die nahezu alle Unternehmen betreffen, die Verpackungen in Verkehr bringen – vom produzierenden Gewerbe über den Handel bis hin zu Online-Plattformen.
Kernpunkt ist die Ausweitung der Herstellerverantwortung. Unternehmen müssen sich künftig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und digitale Nachweise wie QR-Codes auf Verpackungen anbringen, um Recyclinginformationen bereitzustellen. Die Recyclingquoten steigen deutlich: Für Kunststoffverpackungen gilt bis 2030 eine Quote von 75 Prozent, für Metalle sogar 95 Prozent. Zusätzlich wird ein Fonds für Abfallvermeidung eingeführt, in den Hersteller und Systeme einzahlen müssen. Diese Maßnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft stärken, bedeuten aber auch höhere Kosten und mehr organisatorischen Aufwand.
Wer die neuen Pflichten ignoriert, riskiert empfindliche Sanktionen: Bußgelder von bis zu 200.000 Euro und Verkaufsverbote sind möglich. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig ihre Verpackungsstrategien überprüfen, Materialien auf Recyclingfähigkeit prüfen und die Registrierung vorbereiten. Wer rechtzeitig handelt, sichert nicht nur die eigene Rechtskonformität, sondern kann auch Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Lösungen erzielen.
Weitere Informationen: BMUKN: Neues Verpackungsgesetz soll Abfallvermeidung und Recycling verbessern | Pressemitteilung
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Veröffentlicht 16.12.2025