Produkthaftung wird ausgeweitet: Mehr Risiko auch für digitale Anbieterhalt (1)

Keine Haftungsobergrenzen, neue Offenlegungspflichten und erweiterter Produktbegriff.

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bildet die Realität digitaler und vernetzter Produkte besser ab. Künftig können auch Software-Anbieter, Plattformen und Fulfillment-Dienstleister stärker in die Haftung genommen werden.

Was 2026 für Unternehmen bringt

Die Produkthaftung wird ausgeweitet

Die EU modernisiert das Produkthaftungsrecht grundlegend. Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 sollen Verbraucher in einer digitalen Welt besser geschützt werden. Deutschland muss die Vorgaben bis 9. Dezember 2026 umsetzen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.

Was bedeutet das? Künftig gelten nicht nur klassische Waren als Produkte, sondern auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne für 3D-Drucker, smarte Geräte und verbundene Dienste. Auch geraten Unternehmen in die Haftung, die bisher nicht betroffen waren – etwa Anbieter von Software, Betreiber von Online-Plattformen, Fulfillment-Dienstleister oder Firmen, die Produkte wiederaufbereiten.

Die finanziellen Grenzen fallen: Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro und die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro werden gestrichen. Geschädigte können also künftig den vollen Schaden ersetzt verlangen. Außerdem ist ein erhöhtes Risiko von Kollektivklagen zu erwarten.

Neu sind auch Offenlegungspflichten: In Haftungsprozessen müssen Unternehmen relevante Beweismittel wie Konstruktionsdaten oder Erkenntnisse aus der Produktbeobachtung auf Antrag dem Kläger vorlegen. Wer diese Pflicht ignoriert, hat schlechte Karten – denn die Richtlinie sieht eine gesetzliche Vermutung vor: Wenn der Kläger seinen Schadensersatzanspruch plausibel darlegt, wird angenommen, dass das Produkt fehlerhaft ist.

Zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse können Unternehmen beantragen, dass bestimmte Unterlagen vertraulich behandelt werden. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kann es Strafen verhängen, falls der Kläger diese Geheimnisse außerhalb des Verfahrens nutzt.

Für Unternehmen heißt das: Sie müssen ihre Prozesse, Dokumentationen und IT-Sicherheit prüfen und anpassen.

Weitere Informationen: www.bmjv.de/Produkthaftungsrecht

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