Strengere Regeln gegen Greenwashing: Was Werbung künftig noch darf

Umweltclaims werden prüfpflichtig – vage Begriffe und rein kompensationsbasierte Klimaversprechen sind bald tabu.

Mit der EmpCo-Richtlinie und der UWG-Novelle verschärft die EU die Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen. Unklare oder unbelegte Nachhaltigkeitsversprechen sollen vom Markt verschwinden.

Was 2026 für Unternehmen bringt

Strengere Regeln gegen Greenwashing

Was gilt künftig für Werbung mit Umweltaussagen? Und wo beginnt verbotenes „Greenwashing“? Die EU hat mit der EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition) neue Vorgaben beschlossen. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren des Dritten UWG-Änderungsgesetz, mit dem diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Spätestens ab dem 27. September 2026 sollen diese neuen UWG-Regelungen anwendbar sein.

Kernpunkt: Unternehmen dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen nur noch machen, wenn diese klar, überprüfbar und belegbar sind. Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, nicht zertifizierte Siegel oder Aussagen wie „klimaneutral“, die allein auf Kompensation beruhen, sind künftig verboten.

Verbraucher müssen die Nachweise direkt in der Werbung oder über QR-Codes abrufen können. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert Abmahnungen und ggf. sogar Bußgelder.

Weitere Informationen: Gesetzentwurf der Bundesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf

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