Mit dem Omnibus-Paket (COM(2025) 80, 81, 87) will die EU-Kommission Berichtspflichten (CSRD/ESRS), Sorgfaltspflichten (CSDDD) und den CO2-Grenzausgleich (CBAM) schlanker und handhabbarer machen. Für Unternehmen geht es um weniger Bürokratie, klarere Anwendungsbereiche und verlässliche Fristen. Positiv sind u. a. höhere Einstiegsschwellen bei der CSRD, ein Value-Chain-Cap mittels VSME-Standard, Optionen bei der Taxonomie sowie eine 50-Tonnen-Freigrenze beim CBAM. Entscheidend ist jetzt eine zügige Verabschiedung mit praktikablen Übergangsregeln – damit Investitionen in Transformation und Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Unsicherheit gebremst werden.
Das Wichtigste in Kürze
- CSRD: Entlastungen geplant (unter anderem Schwelle 1.000 Mitarbeiter, Streichung sektoraler ESRS), Value-Chain-Cap via VSME.
- CSDDD: Teilharmonisierung, weniger bürokratische Pflichten, aber weiterhin Anforderungen bei plausiblen Risiken in tieferen Ketten.
- Taxonomie: Für Teile der Unternehmen freiwillige Berichterstattung; vereinfachte Meldebögen angekündigt.
- CBAM: 50-Tonnen-Freigrenze, Standardwerte, mehr Anti-Umgehungsregeln – Registrierungspflicht bleibt ein kritischer Punkt.
- Dringend: schnelle Beschlussfassung, klare Übergangsregeln und Kohärenz zwischen CSRD, CSDDD, Finanzaufsicht und Zollprozessen.
Hintergrund
Umweltrechtliche Anforderungen verursachen häufig hohe Kosten, zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten sowie lange und komplexe Genehmigungsprozesse. Viele Vorgaben gehen auf EU-Recht zurück und werden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt, was den Binnenmarkt belastet. Die EU-Kommission hat einen "Umweltomnibus" für Q4/2025 angekündigt und will die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung vereinfachen. Darüber hinaus bestehen in weiteren Rechtsakten – etwa EUDR, PPWR, IED, RoHS, WEEE, Einwegkunststoffrichtlinie sowie bei UVP/IE-Verfahren – erhebliche Potenziale für Standardisierung, Entlastung und Klarheit. Die DIHK schlägt konkrete Anpassungen vor, die Umweltschutzziele wahren, aber überbordende Bürokratie vermeiden.
Was für Unternehmen wichtig ist
- Anwendungsbereich prüfen: Fällt Ihr Unternehmen künftig (erst) ab 1.000 MA unter die CSRD? Prüfen Sie Fristen (vorauss. ab GJ 2027/2028) und bereiten Sie Wesentlichkeitsanalyse, Prozesse und Systeme rechtzeitig vor.
- Lieferkette fokussieren: Abfragen entlang der Kette straffen und – sobald verfügbar – das VSME-Basismodul als Standard für Datenanforderungen an nicht berichtspflichtige KMU nutzen (Once-only-Prinzip, Schnittstellen zu ERP/Reporting-Tools mitdenken).
- Taxonomie-Reporting optional nutzen: Wo zulässig, Aufwand reduzieren; gleichzeitig interne Datenhaushalte so strukturieren, dass eine spätere Ausweitung ohne Medienbruch möglich ist.
- CBAM-Vorbereitung: Importvolumina CBAM-Waren konsolidieren, 50-Tonnen-Grenze je Jahr prüfen, Verfügbarkeit von Emissionsdaten sondieren und Standardwerte als Fallback einplanen; Prozesse mit Zolldienstleistern vereinheitlichen.
- Prüf- und IT-Planung: Anpassungen an ESRS-Überarbeitung einkalkulieren (Datenmodelle, Kontrollen, Audit-Readiness), aber Investitionen gestaffelt tätigen – abhängig vom Zeitpunkt des Rechtsakts und nationaler Umsetzung.
Forderungen der DIHK
- Rechtssicherheit: Sanktionen für die "erste Welle" der CSRD rückwirkend aussetzen und klare Übergangsregeln beschließen; Anwendung von geänderten ESRS mit ausreichendem Vorlauf.
- CSRD fokussieren: Schwellen konsistent und praxistauglich gestalten; Value-Chain-Anforderungen wirksam begrenzen (Tier‑1‑Fokus), VSME-Basis als verbindliches Cap definieren und europaweit kohärent auslegen.
- Kohärenz sichern: Finanzaufsicht (Leitlinien/Reporting der Institute) auf VSME-Basis abstimmen; internationale Standards (unter anderem ISSB) interoperabel anerkennen; ESEF-Pflichten auf Notwendigkeit prüfen.
- CSDDD zielgenau: Kernrechte/Verbote klar und messbar definieren; "White List" für Länder mit hohem Schutzniveau; Haftungs- und Sanktionsregime verhältnismäßig und europaweit konsistent.
- CBAM praxistauglich: Wahlrecht zwischen Registrierung/Zertifikatehandel und einer vereinfachten Zollabrechnung auf Basis von Standardwerten; 50‑t‑Freigrenze zügig beschließen und Methodik der Standardwerte regelmäßig evaluieren.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
- Ab wann gelten die Entlastungen?
Solange Rat und Parlament die Vorschläge nicht beschlossen und veröffentlicht haben, gelten die aktuellen Pflichten fort. Unternehmen sollten mit Szenarien planen und Übergangsregeln beobachten. - Was ist der VSME-Standard und wofür nutze ich ihn?
Der freiwillige KMU-Standard (VSME) soll ein einheitliches, schlankes Datenset für Nachhaltigkeitsanfragen entlang der Kette liefern – als „Cap“ für Zulieferabfragen und zur Entlastung nicht berichtspflichtiger KMU. - Betrifft mich die 50‑Tonnen‑Grenze beim CBAM?
Zählen Sie die Jahresmengen CBAM-pflichtiger Waren (je Importeur) zusammen. Unter 50 Tonnen werden Importeure ausgenommen. Bei Grenzfällen Prozesse mit Zolldienstleistern frühzeitig klären. - Was, wenn Lieferanten keine Emissionsdaten liefern?
Die Nutzung von Standardwerten ist vorgesehen und reduziert Prüfaufwand. Planen Sie Standardwerte als Fallback ein und dokumentieren Sie Anfragen und Annahmen. - Wir haben bereits in Reporting/IT investiert – lohnt das noch?
Ja. Datenqualität, Prozesse und Governance bleiben wettbewerbsrelevant (Kunden, Banken, Beschaffung). Investitionen sollten modular erfolgen, um Anpassungen an finale ESRS/CSDDD-Zuschnitte effizient umzusetzen.
Download
DIHK-Stellungnahme zum EU-Nachhaltigskeitsomnibus (PDF, 329 KB)
- Relevant im Themenfeld:
- Nachhaltigkeit
- Schwerpunkte:
-
- Umwelt
- Bürokratie
Veröffentlicht 14.04.2025
Aktualisiert 17.12.2025
Ansprechpartner
Kathrin Riedler
Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik
Dr. Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand
Dr. Ulrike Beland
Referatsleiterin ökonomische Fragen der Energie- und Klimapolitik
Annika Böhm
Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht
Hauke Dierks
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik
Cornelia Upmeier
Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte
Natascha Waltke
Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte