Die Wälder der Erde sind von zentraler Bedeutung für den Arten- und Klimaschutz und müssen bewahrt werden – das ist auch in der Wirtschaft Konsens. Mit ihrer Entwaldungsverordnung verfolgte die EU allerdings einen Ansatz, der viele Unternehmen vor herausfordernde Aufgaben gestellt hätte.
Das Wichtigste in Kürze: Was die EUDR besagt
Die Mitte 2023 in Kraft getretene "EU Deforestation Regulation" (EUDR) soll die Einfuhr von und den Handel mit Produkten verhindern, die in Verbindung zu Entwaldung oder Waldschädigung stehen. Im Einzelnen erfasst die Verordnung die Rohstoffe Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rinder, Kakao und Kaffee sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse.
Die EUDR verlangt von Unternehmen den Nachweis, dass diese Produkte nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden, dass die Herstellung nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt ist und dass für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Diese Sorgfaltserklärungen werden über das EUDR-Informationssystem eingereicht.
Betroffene Betriebe müssen Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln und unter anderem Angaben zur Geolokalisierung der Produktionsflächen ermitteln. Je nachdem, ob die EU das Erzeugerland im Rahmen ihres Benchmarkings als Land mit hohem, normalem oder niedrigem Risiko einstuft, ist anschließend eine unterschiedlich umfangreiche Risikobewertung vorzunehmen. Gegebenenfalls müssen die Unternehmen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen – etwa Satellitenüberwachungsinstrumente einsetzen, Vor-Ort-Prüfungen durchführen oder Kapazitäten bei ihren Lieferanten aufbauen.
Verschiebungen und Verbesserungen
Ursprünglich sollten die wichtigsten Bestimmungen aus der "EU Deforestation Regulation" (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Aufgrund massiver Bedenken seitens der Mitgliedstaaten, von Drittländern und Unternehmen wurde Ende 2024 eine erste einjährige Verschiebung beschlossen.
Die Herausforderungen bei der Umsetzung – insbesondere mit Blick auf das erforderliche EU-Informationssystem, die Bereitstellung von Geodaten und die Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette – blieben jedoch groß, sodass die EU-Kommission selbst bereits im Oktober 2025 eine weitere Verschiebung und Vereinfachungen vorschlug.
Am 4. Dezember 2025 verständigten sich Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament dann auf eine Verschiebung und auf Anpassungen; am 16. Dezember wurde diese Trilogeinigung formal vom Plenum des Europaparlaments angenommen, eine entsprechend aktualisierte Fassung der Verordnung griff viele Vorschläge der DIHK auf:
- Demnach wird die Anwendung der EUDR um weitere zwölf Monate verschoben – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027.
- Darüber hinaus wird ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest die größeren Akteure zwingend ein Sorgfaltspflichtensystem hätten etablieren – und damit stets erneut Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln – müssen.
- Für kleinste und kleine Primärerzeuger aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht eine einmalige Registrierung im EU-System und vereinfachte Sorgfaltserklärung.
Neue Anpassungen 2026
Nicht zuletzt hatte der Rat die EU-Kommission beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.
Zu diesem Review hatte sich die DIHK im Januar 2026 mit einem Forderungskatalog geäußert. Die Palette der Vorschläge reicht von einem Wegfall der Archivierungspflicht von Referenznummern für erste nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bis hin zur Verknüpfung der Verordnung mit flankierenden Maßnahmen der Handels- und Entwicklungspolitik. Details gibt es in der DIHK-Stellungnahme zum Review der EUDR vom 30. Januar 2026 (PDF, 221 KB)
Im Mai 2026 veröffentlichte die Kommission auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung aktualisierte Leitlinien und FAQ.
Im Juli 2026 beschloss sie zudem weitere Maßnahmen:
- Einerseits passte die Kommission den Produktumfang der EUDR erneut an. So sollen unter anderem Rinderhäute, -felle und Leder, runderneuerte Reifen, Sojabohnen zur Aussaat sowie bestimmte Kautschukerzeugnisse künftig nicht mehr unter die Verordnung fallen. Neu aufgenommen werden dagegen löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen – mit Gültigkeit der Anforderungen ab dem 30. Dezember 2027.
- Zudem hat die Kommission die technischen Vorgaben für das EU-Informationssystem im Juli 2026 weiter konkretisiert. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte technische Schnittstellen (APIs) für die automatisierte Datenübermittlung. Das System wurde Ende Juni 2026 wieder geöffnet und soll schrittweise um weitere Funktionen ergänzt werden.
Wo erfahre ich mehr?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die die EUDR in Deutschland umsetzt, beantwortet Fragen unter anfragen@entwaldungsfreie-produkte.de und hat auf ihrer Website alle Informationen rund um die Verordnung zusammengestellt: Wer ist betroffen? Wie funktioniert das EU-Informationssystem? Was ist bei der Zollanmeldung zu beachten? Schaubilder, Erklärvideos, FAQs, Veranstaltungshinweise, Rechtsgrundlagen und vieles mehr finden Sie unter www.ble.de.
Das EU-Informationssystem finden Sie unter green-forum.ec.europa.eu. Es wurde Ende Juni 2026 wieder geöffnet und wird von der Europäischen Kommission schrittweise weiterentwickelt. Neben dem eigentlichen Zugang zum System gibt es dort auch eine Trainingsplattform, Videos, Tutorials und mehr.
Alle Informationen und Links zu Ressourcen stellt die Europäische Kommission auch unter environment.ec.europa.eu bereit.
Das Beratungsangebot des Helpdesks für Wirtschaft und Menschenrechte können Sie via Telefon (+49 30 2130 8430-0) oder per E-Mail (kontakt@helpdeskwimr.de) in Anspruch nehmen.
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Veröffentlicht 22.10.2025
Aktualisiert 17.07.2026
Ansprechpartnerin
Olga van Zijverden
Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik