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Berufliche Bildung: Was Digitalisierung und Validierung in der Praxis bringen

Der Name ist sperrig, der Inhalt erfreulich: Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das der Deutsche Bundestag im Sommer 2024 verabschiedet hat, kann einen Betrag leisten, Prozesse in der beruflichen Ausbildung zu vereinfachen und den Fachkräftemangel zu lindern.

Der Name ist sperrig, der Inhalt erfreulich: Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das der Deutsche Bundestag im Sommer 2024 verabschiedet hat, kann einen Betrag leisten, Prozesse in der beruflichen Ausbildung zu vereinfachen und den Fachkräftemangel zu lindern.

Mit dem BVaDiG halten zwei Themen Einzug ins Berufsbildungsgesetz (BBiG), die für die Zukunft und Attraktivität der Beruflichen Bildung von großer Bedeutung sind: Zum einen ist seit August 2024 der konsequente Einsatz von digitalen Dokumenten und medienbruchfreien digitalen (Verwaltungs-) Prozessen in der Beruflichen Bildung möglich, zum anderen wird 2025 das Feststellungsverfahren der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit eingeführt ("Validierung").

Die DIHK hatte zum Referentenentwurf des BVaDiG im Dezember 2023 ausführlich Stellung bezogen:
DIHK-Stellungnahme Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (PDF, 281 KB)

Was genau ändert sich nun mit dem neuen Gesetz für die Betriebe?

Folgende Änderungen gelten seit dem 1. August 2024:

Zum 1. Januar 2025 treten die Regelungen zur "Validierung" in Kraft:

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Ausbildung

Ansprechpartnerin

Frau steht vor Gemälde.

Kathrin Tews

Referatsleiterin Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kompetenzerfassung