Ist ein Gewerbe dem Handwerk zuzuordnen, oder zählt es eher zu Industrie, Handel oder Dienstleistungen? Die Zuordnung ist nicht immer einfach und kann sich auch ändern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hilft mit einer aktualisierten Fassung des "Leitfadens Abgrenzung".
Der Leitfaden zeigt schnell und verständlich, ob eine Tätigkeit dem Handwerk zuzuordnen ist und welche Anforderungen daraus folgen. Er bietet damit eine praxisnahe Grundlage für rechtssichere Entscheidungen – sowohl für neue Gewerbeanmeldungen als auch für bestehende Betriebe, die ihr Leistungsangebot erweitern.
Wie wird eingestuft?
Die Handwerksordnung unterscheidet drei Bereiche:
- Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A): Meisterpflicht oder gleichwertige Qualifikation.
- Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1): ohne Meistertitel möglich.
- Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2): keine speziellen Qualifikationsnachweise.
Bei Tätigkeiten, die handwerkliche, industrielle oder dienstleistende Elemente kombinieren, hilft der Leitfaden bei der Zuordnung – besonders bei Mischbetrieben.
Downloads
Die DIHK stellt den Leitfaden als Dokument-Download zur Verfügung und unterstützt Betriebe bei der korrekten Einordnung ihrer Tätigkeiten.
Leitfaden Abgrenzung Handwerk 2025 (PDF, 1 MB)
Darüber hinaus wird eine Handreichung zum Thema „Montage von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)“ als Download zur Verfügung gestellt:
PV-Handreichung - Leitfaden Abgrenzung Handwerk 2025 (PDF, 62 KB)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige IHK beziehungsweise Handwerkskammer.
Die zuständige IHK finden Sie unter www.ihk.de