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Wasserstoff-Förderprogramme im Überblick

H2-Symbolbild

Für die Wirtschaft ist Wasserstoff ein echter Hoffnungsträger

© Olemedia / E+ / Getty Images

Das Mega-Thema Wasserstoff hat unter dem Eindruck der rasant steigenden Energiepreise noch weiter an Fahrt aufgenommen. Unternehmen, die in die Zukunftstechnologien einsteigen möchten, finden auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.

Die Bundesregierung bündelt in ihrem One-Stop-Shop – Wasserstoff allgemeine Informationen und konkrete Projektbeispiele sowie Beratungs- und Serviceleistungen. Dort ist auch die neu geschaffenen Lotsenstelle Wasserstoff angebunden, die es förderinteressierten Unternehmen und Institutionen ermöglicht, sich telefonisch oder per Mail an erfahrene Förderexperten zu wenden und so direkt die zum eigenen Vorhaben passenden Förderoptionen zu finden.

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über Bundesförderprogramme zum Wasserstoff. Die Auflistung fasst die Eckdaten allgemeiner Programme zusammen und ist nicht als abschließend zu betrachten (Bearbeitungsstand März: 2022). Alle Angaben ohne Gewähr.

Internationale Wasserstoffprojekte

Was wird gefördert?

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützen Maßnahmen zum internationalem Markthochlauf von grünem Wasserstoff.

Gefördert werden internationale, interdisziplinäre und innovative Projekte in zwei Modulen:

  • Modul 1: Das BMWK fördert internationale Vorhaben zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie zur Speicherung, zum Transport und für die integrierte Anwendung im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung.
  • Modul 2: Das BMBF fördert internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette.

Wer wird gefördert?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gegenstand der Förderung.

Die Laufzeit des Programms ist auf den 31. Dezember 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Gefördert werden Projekte, die in Staaten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und den EFTA-Staaten umgesetzt werden.

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

September 2021

Projektträger /

Web-Link

 Jülich (PtJ)

PtJ: Internationale Wasserstoffprojekte – Modul 1


Exportinitiative Umwelttechnologien

Was wird gefördert?

Die "Exportinitiative Umwelttechnologien" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt-, Ressourcenschutz- und Effizienztechnologien sowie den Aufbau innovativer (grüner) Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern, verbreiten und verstärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen, dazu zählen insbesondere Vereine und Verbände sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Das Förderprogramm richtet sich explizit auch an den deutschen GreenTech-Mittelstand.

Wie (lange) wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts.

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2032 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Gefördert werden Vorhaben in Ländern mit Unterstützungsbedarf.

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Mai 2019

Projektträger /

Web-Link

Z.U.G. gGmbH

exportinitiative-umweltschutz.de

Chambers for GreenTech

Exportinitiative Umwelttechnologien – NOW GmbH

KfW-Umweltprogramm

Was wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe unterstützt Unternehmen, die im In- oder Ausland in den Umweltschutz investieren.

Gefördert werden alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern oder Ressourcen zu schonen beziehungsweise der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen jeder Größe

Wie (lange) wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe vergibt Darlehen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens zwei Jahre.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Vorhaben im In- und Ausland können gefördert werden.

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Januar 2022

Projektträger /

Web-Link

KfW Bankengruppe

KfW-Umweltprogramm (240, 241) | KfW


Dekarbonisierung in der Industrie

Was wird gefördert?

Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut das Förderprogramm "Dekarbonisierung in der Industrie" im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums unter dem Dach der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG). Es richtet sich an energieintensive Industrieunternehmen und verspricht Unterstützung bei Projekten zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind.

Gefördert werden Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:

  • treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
  • integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen,
  • Brückentechnologien.

Wer wird gefördert?

Unternehmen

Wie (lange) wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Im Rahmen der Richtlinie Dekarbonisierung in der Industrie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt. Die Förderung kann auf Kosten- oder Ausgabenbasis erfolgen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die projektbezogenen förderfähigen Kosten.

Das Förderprogramm ist befristet bis zum 30. Juni 2024.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

16. Dezember 2020

Projektträger /

Web-Link

Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

www.foerderprogramm-dekarbonisierung.de

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Was wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen werden bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen unterstützt, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen.

Wer wird gefördert?

In- und ausländische Unternehmen (der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmen oder Freiberufler) mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Wie (lange) wird gefördert?

Gewährt werden Darlehen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben in Verbindung mit Klimazuschüssen.

Die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 20 Jahren.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Gefördert werden Vorhaben innerhalb der Bundesrepublik und der Europäischen Union.

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Januar 2022

Projektträger /

Web-Link

KfW Bankengruppe

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt FuE-Vorhaben zu innovativen Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.

Prioritäre Handlungsfelder können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Kleine und mittlere Unternehmen können einen Bonus erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragssteller müssen durch wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.
  • Das Vorhaben muss wissenschaftlichen Fortschritt und eine hohe Erfolgschance erwarten lassen.
  • Die Partner eines Verbundprojektes benötigen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.
  • Antragssteller sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

 6. Februar 2019

Projektträger /

Web-Link

Jülich (PtJ)

7. Energieforschungsprogramm


Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.

Gefördert werden Projekte zu Energiewende in den Verbrauchssektoren, Energieerzeugung, Systemintegration, Systemübergreifende Forschungsthemen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Wie (lange) wird gefördert?

Gewährt wird ein Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

18. Juni 2021

Projektträger /

Web-Link

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

www.foerderinfo.bund.de


Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante

Was wird gefördert?

Der "Investitionskredit Nachhaltige Mobilität" unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.

Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, also in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität gefördert.

Wer wird gefördert?

öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmen und Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

Wie (lange) wird gefördert?

Gewährt wird ein Darlehen ab einem Mindestbetrag von 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 und maximal 30 Jahre.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Dezember 2021

Projektträger /

Web-Link

KfW Bankengruppe

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität


Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.

Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur, die auch einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung leisten können.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • die innovative Technologie muss gegenüber konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen haben.
  • das Produkt muss technisch marktreif sein, darf jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sein.
  • Antragstellerin oder Antragsteller benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Juli 2021

Projektträger /

Web-Link

Jülich (PtJ)

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)


Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Antragsteller oder die Antragstellerin im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Die Förderung ist technologieoffen für Vorhaben im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie für Sonderanwendungen.

Die Förderung durch das BMVI im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt mit folgenden Schwerpunkten:

  • Zuschüsse für FuEuI-Vorhaben beziehungsweise Durchführbarkeitsstudien (siehe Artikel 25 AGVO) in der oben genannten Zuständigkeit;
  • Zuschüsse für Innovationscluster (Artikel 27 AGVO) zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Juli 2021

Projektträger /

Web-Link

Jülich (PtJ)

PtJ: Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)


Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt bei der Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen.

Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte in den Bereichen: Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen.

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie haben das Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen.
  • Sie werden projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen an die NOW GmbH weitergeben.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Mai 2021

Projektträger /

Web-Link

VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH

Regenerative Kraftstoffe – NOW GmbH (now-gmbh.de)


Was wird gefördert?

Zielsetzung der Förderung ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben.

Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen. Das Förderangebot erstreckt sich von der Förderung konzeptioneller Vorbetrachtungen bis hin zur finanziellen Unterstützung beim Aufbau von Flotten und Ladeinfrastrukturen.

Wer wird gefördert?

Für Umweltstudien und das Flottenprogramm: juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen.

Für Forschung und Entwicklungsprojekte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen.

Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich bei der Förderung um einen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Antragssteller unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

Dezember 2020

Projektträger /

Web-Link

Projektträger: Jülich (PtJ)

PtJ: Elektromobilität


Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit Investitionszuschüssen den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Gebäude.

Sie erhalten die Förderung für innovative stationäre Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWel) und maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWel).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 34.300 Euro.

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

17. Juni 2021

Projektträger /

Web-Link

KfW Bankengruppe

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433) | KfW


Mehr Informationen:

Grundsätzlich recherchieren können Sie die Programme in der Förderdatenbank des Bundes oder im "Hydrogen Public Funding Compass" der EU-Kommission.

Darüber hinaus plant die Bunderegierung, den Import von Wasserstoff mit einem Auktionsmodell zu fördern. Genauere Informationen dazu sind auf der Website der Stiftung H2-Global www.h2-global.de zu erwarten.

"HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland" ist ein 2019 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgerufener Wettbewerb. Mittlerweile in zweiter Runde soll er Akteure in allen Regionen Deutschlands motivieren, Konzepte mit Wasserstoffbezug zu initiieren, zu planen und umzusetzen. Alle Informationen gibt es unter www.hy.land.

In Horizon Europe, dem Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission, stehen bis 2027 insgesamt 95,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

Einige spezifische Förderprogramme:

  • Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge durch das Bundesamt für Güterverkehr:
    www.bag.bund.de
  • "IKT für Elektromobilität" für wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen:
    digitale-technologien.de  
  • Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr:
    now-gmbh.de
  • Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech-Richtlinie):
    bund.de
  • Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus):
    foerderdatenbank.de
  • Bau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen in der Schifffahrt (Betankungsschiff RL):
    BAFA – Betankungsschiffe LNG

Kontakt

Louise Maizières
Louise Maizières Referatsleiterin für Wasserstoff, Wärme und alternative Antriebe

Kontakt

Porträtfoto Christian Gollnick
Christian Gollnick Referatsleiter Innovationspolitik

Neue Ausschreibungen für H2-Förderung

Am 1. Januar 2023 ist das mit dem "Osterpaket" geänderte EEG 2023 in Kraft getreten. Diese Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht zwei neue Förderansätze vor, die den Markthochlauf von Wasserstoff ermöglichen sollen: einerseits Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung, andererseits Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus grünem Wasserstoff.

Ein DIHK-Merkblatt von Anfang August 2022 stellt die beiden Segmente vor.

Logo Exportinitiative BMWi Mittelstand global

Exportinitiative Energie

Wasserstoff wird zunehmend ein Thema auch im Energie-Geschäftsreiseprogramm der Exportinitiative Energie, mit der das Bundeswirtschaftsministerium und Partner wie die DIHK deutsche Unternehmen praxisorientiert bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützen. Mehr Infos gibt es unter www.german-energy-solutions.de.