Mit dem EU‑Energieomnibus bündelt die EU Anpassungen in zentralen Energievorschriften. Aus Sicht der Unternehmen braucht es zügige Genehmigungen, praxistaugliche Berichtsvorgaben und verlässliche Rahmenbedingungen. Die DIHK empfiehlt gezielte Entlastungen, etwa durch digitale Verfahren und klarere Regeln für Wasserstoff und CC(U)S. So lassen sich Ressourcen in Betrieben freisetzen, Projekte schneller umsetzen und die Transformation wirtschaftlich absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Berichtspflichten straffen und Doppelmeldungen vermeiden, um Ressourcen für die Transformation freizusetzen.
- Wasserstoff: Genehmigungen und Förderung EU‑weit digital vereinfachen; strategische Projekte priorisieren.
- CC(U)S: belastbaren Rechtsrahmen und transparentes Speicherregister schaffen.
- Energieeffizienz: auf Produktivität statt verbindlicher Endenergieeinsparziele fokussieren; Meldungen praxistauglich halten.
- EPBD: Emissionseffizienz in den Mittelpunkt, Sanierung flexibel umsetzen, Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht gestalten.
Hintergrund
Der EU‑Energieomnibus zielt darauf ab, mehrere energiepolitische Regelwerke kohärenter zu gestalten und die Umsetzung der Klimaziele zu unterstützen. Für Unternehmen entstehen dabei neue Pflichten und Prozesse – etwa durch die Energieeffizienzrichtlinie (EED, EU/2023/1791), die Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie (RED III) sowie die EPBD. In der Praxis führen unterschiedliche nationale Vorgaben, komplexe Genehmigungsverfahren und redundante Meldungen zu Zeit‑ und Kostenbelastungen. Besonders betroffen sind Investitionen in Wasserstoff‑Infrastruktur und Produktion (inkl. Delegierte Verordnung EU 2023/1184), ebenso wie CC(U)S‑Vorhaben. Die DIHK plädiert dafür, Berichtspflichten auf Notwendigkeit und Doppelungen zu prüfen, sensible Unternehmensdaten zu schützen und digitale One‑Stop‑Shop‑Prozesse einzuführen.
Was für Unternehmen wichtig ist
- Interne Reporting‑Prozesse konsolidieren: vorhandene Datenquellen nutzen, Doppelmeldungen identifizieren und sensible Informationen (Kosten, Produktionsmengen) gezielt schützen.
- Wasserstoffprojekte zügig vorbereiten: Genehmigungsunterlagen digital strukturieren, Fristen einkalkulieren, grenzüberschreitende Anforderungen frühzeitig klären; Förderanträge standardisiert und vollständig anlegen.
- CC(U)S: Machbarkeit prüfen, früh Partnerschaften mit Speicherbetreibern und Dienstleistern aufbauen, Monitoring‑Konzepte und Compliance (etwa Mess‑/Berichtspflichten) vorbereiten.
- Energieeffizienz: Energiemanagement an etablierten Normen ausrichten, branchenspezifische Besonderheiten (beispielsweise Logistik, soziale Dienste) berücksichtigen, Datensicherheit und Vertraulichkeit priorisieren.
- EPBD: Sanierung strategisch planen (Quartierslösungen, Ausgleichsmechanismen), Ladeinfrastruktur nach Nutzungsmustern auslegen, steuerliche und landesrechtliche Rahmen bei PV auf Bestandsgebäuden im Blick behalten.
Forderungen der DIHK
- EU‑weit digitales Genehmigungsportal mit verbindlichen Fristen und Genehmigungsfiktionen für Wasserstoff; strategisch relevante Projekte in die PCI‑Liste aufnehmen und Umweltprüfungen standardisieren.
- Einheitliches, digitales EU‑Förderverfahren für Wasserstoff mit automatisierter Plausibilitätsprüfung und standardisierten Vorprüfungen; frühere Projektstarts ermöglichen.
- Flexibilisierung der Kriterien "Zusätzlichkeit", "geografische" und "„zeitliche Korrelation" (Delegierte Verordnung EU 2023/1184); sensible Wettbewerbsdaten von Berichtspflichten ausnehmen; nationale Zertifizierungen rasch EU‑weit anerkennen.
- Rechtsrahmen für CC(U)S und Negativemissionen schaffen, zentrales Speicherregister etablieren und beihilferechtliche Verfahren für Innovationsprojekte vereinfachen.
- Energieeffizienzpolitik auf Energieproduktivität ausrichten statt auf verbindliche Endenergieeinsparziele; Ausnahmen von Energiemanagementpflichten ermöglichen und Berichtsvorgaben sicherheits‑ sowie praxisgerecht gestalten.
- EPBD nachschärfen: Fokus auf Emissionseffizienz, LCA‑Pflichten für Neubauten streichen, MEPS flexibel und skalierbar umsetzen (Sanierungsrate praxisgerecht), Ladeinfrastruktur bedarfsorientiert regeln und unternehmerische Wahlfreiheit bei Erneuerbaren wahren.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist der EU‑Energieomnibus?
Ein Sammelpaket, mit dem die EU mehrere Energie‑Regelwerke parallel anpasst. Ziel ist mehr Kohärenz und eine effizientere Umsetzung der Energie‑ und Klimaziele.
Welche Bereiche betreffen Unternehmen besonders?
Vor allem Genehmigungen und Förderung im Wasserstoffbereich, Rahmenbedingungen für CC(U)S, Anforderungen an Energiemanagement und Berichterstattung sowie Vorgaben der EPBD zu Neubau, Sanierung und Ladeinfrastruktur.
Wie können sich Unternehmen auf vereinheitlichte Förderverfahren vorbereiten?
Durch standardisierte Dokumentation, frühzeitige Zusammenstellung technischer und finanzieller Nachweise, Nutzung digitaler Formate und klare interne Zuständigkeiten für Antragstellung und Reporting.
Was bedeutet "bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur" für Betriebe?
Statt fixer Ladepunktzahlen wird die nutzungsnahe Gesamtladeleistung und der Standortbedarf betrachtet. Das reduziert Fehlinvestitionen und erleichtert netzfreundliche Lösungen, etwa über Quartierskonzepte und Kooperationen.
Wie lassen sich sensible Daten in Energieberichten schützen?
Nur erforderliche Informationen bereitstellen, interne Zugriffsrechte definieren, vertrauliche Kennzahlen aggregieren und auf bewährte Audit‑ und Zertifizierungsstandards setzen; öffentliche Zugänglichkeit sicherheitsrelevanter Detaildaten vermeiden.
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Veröffentlicht 02.10.2025
Aktualisiert 16.12.2025
Ansprechpartner
Dr. Sebastian Bolay
Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie
Marlon Hilden
Referatsleiter europäische und internationale Energie- und Klimapolitik