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Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehr

Sei es als EU-Berufskraftfahrer, als Unternehmer im Verkehrsbereich, als Gefahrgutfahrer oder -beauftragter: Legal unterwegs sind Sie nur mit einer vor der IHK abgelegten Sach- und Fachkundeprüfung.

Verkehrsprüfungen

Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.

Hier finden Sie die Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer. (PDF, 335 KB)

Hier gibt es die Fragenkataloge für die Prüfungen:

Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr 2024 (PDF, 1 MB)

Fragenfundus Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr 2024 (PDF, 2 MB)
Hinweis: Die Frage 77 im Kenntnisbereich 2 (Seite 71) wird nicht mehr eingesetzt,
die Frage 17 bzw. 22 im Kenntnisbereich 3 (Seiten 86/87) nur einmal pro Aufgabensatz gestellt.
In Kürze finden Sie hier eine korrigierte Fassung.

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sogenannten ADR-Schein aus. Hier finden Sie die Mustersatzung (PDF, 214 KB).

Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport

Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:

Vorschriften für die Straße

Verkehrsübergreifende Vorschriften

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die IHK erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht diese und nimmt die Prüfungen ab.

Fragenfundus und Mustersatzung für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Beide Dokumente für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfungen können Sie hier auf Ihren Rechner laden:

Fragenfundus Stand Januar 2023 (PDF, 7 MB)

Mustersatzung (PDF, 248 KB)

Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport

Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:

Vorschriften für die Straße

Verkehrsübergreifende Vorschriften

Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Inhalte richten sich nach der Berufszugangsverordnung.

Die Musterprüfungsordnung Güterkraft- und Personenverkehr sowie eine Statistik zu den IHK-Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr finden Sie hier zum Download:

Muster-Prüfungsordnung zur Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr (PDF, 245 KB)