Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehr
Sei es als EU-Berufskraftfahrer, als Unternehmer im Verkehrsbereich, als Gefahrgutfahrer oder -beauftragter: Legal unterwegs sind Sie nur mit einer vor der IHK abgelegten Sach- und Fachkundeprüfung.
Verkehrsprüfungen
Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Inhalte richten sich nach der Berufszugangsverordnung.
Die Musterprüfungsordnung Güterkraft- und Personenverkehr sowie eine Statistik zu den IHK-Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr finden Sie hier zum Download:
Statistik Fachkunde Straßenverkehr 1992 bis 2020 (PDF, 6 KB)
Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sogenannten ADR-Schein aus.
Kurspläne und Mustersatzung für Gefahrgutfahrer
Wie Lehrgänge für Gefahrgutfahrer im Detail aussehen müssen, damit sie von den IHKs anerkannt werden, hat die DIHK in Kursplänen festgehalten. Die Pläne, die Sie sich hier im PDF-Format auf Ihren Rechner laden können, informieren unter anderem über die Lernziele und -inhalte sowie über die methodisch-didaktischen Anforderungen. Dort finden Sie auch eine Mustersatzung.
Aufbaukurs Klasse 1 (PDF, 307 KB)
Aufbaukurs Klasse 7 (PDF, 302 KB)
Auffrischungskurs (PDF, 402 KB)
IHK-Ansprechpartner
Eine Liste der IHK-Ansprechpartner Gefahrgut finden Sie hier:
IHK-Ansprechpartner Gefahrgut (Stand Juli 2020) (PDF, 136 KB)
Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport
Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:
Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die IHK erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht diese und nimmt die Prüfungen ab.
Fragenfundus und Mustersatzung für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Beide Dokumente für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfungen können Sie hier auf Ihren Rechner laden:
Fragenfundus Stand Januar 2023 (PDF, 7 MB)
IHK-Ansprechpartner
Eine Liste der IHK-Ansprechpartner Gefahrgut finden Sie hier:
IHK-Ansprechpartner Gefahrgut (PDF, 136 KB)
Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport
Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:
Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.
Fragenfundus und Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer
Fragenfundus EU-Berufskraftfahrer im Güterverkehr (PDF, 2 MB) (Stand Dezember 2022)
Fragenfundus EU-Berufskraftfahrer im Personenverkehr (PDF, 1 MB) (Stand Dezember 2022)