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Sach- und Fachkundeprüfungen – Ihr Weg zur IHK-Prüfung
In vielen Branchen ist eine Sach- oder Fachkundeprüfung Voraussetzung, um überhaupt tätig sein zu dürfen – etwa im Bewachungsgewerbe, im gewerblichen Güterkraftverkehr oder in der Finanzvermittlung. Die IHKs nehmen diese Prüfungen ab, die DIHK koordiniert bundeseinheitliche Standards, Rahmenpläne und Fragenkataloge. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Sach- und Fachkundeprüfungen sowie den Weg zu Ihrer zuständigen IHK.
Sach- und Fachkundeprüfungen stellen sicher, dass Personen in bestimmten, besonders regulierten Tätigkeiten über das notwendige Wissen und Können verfügen. Sie dienen dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Sicherheit im öffentlichen Raum und der Qualität von Dienstleistungen.
Sachkundeprüfung: Weist grundlegende Kenntnisse in einem bestimmten Rechts- und Fachgebiet nach, zum Beispiel im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) oder bei Finanzanlagenvermittlern (§ 34f GewO).
Fachkundeprüfung: Geht darüber hinaus und belegt vertiefte Kenntnisse, etwa für Unternehmerinnen und Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr.
Die IHKs organisieren und nehmen diese Prüfungen vor Ort ab. Die DIHK entwickelt gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern bundeseinheitliche Rahmenpläne, Musterprüfungsordnungen und Fragenfundus, damit die Anforderungen in ganz Deutschland vergleichbar sind.
In welchen Bereichen gibt es IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen?
Wer gewerblich Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt in vielen Fällen eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO – etwa bei:
bestimmten Tätigkeiten im öffentlichen Raum (z. B. Diskotheken, Einlasskontrollen),
Bewachung in Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen,
Bewachung bei Großveranstaltungen.
Die Prüfung umfasst unter anderem rechtliche Grundlagen (z. B. Gewerbe-, Straf- und Waffenrecht), Umgang mit Menschen und Deeskalationsstrategien. Die Inhalte sind in einem bundesweit abgestimmten Rahmenplan beschrieben.
Für die gewerbsmäßige Vermittlung bestimmter Finanzprodukte ist ein Sachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:
Finanzanlagenvermittler:innen (§ 34f, § 34h GewO) Sachkundenachweis für die Vermittlung und Beratung von Investmentvermögen, Vermögensanlagen und geschlossenen Fonds.
Immobiliardarlehensvermittler:innen (§ 34i GewO, ImmVermV) Sachkundeprüfung für die Vermittlung von Immobiliardarlehen an Verbraucherinnen und Verbraucher.
Versicherungsvermittler:innen und -berater:innen (§ 34d GewO) Sachkundeprüfung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen und die Versicherungsberatung.
Die DIHK stellt für diese Bereiche Rahmenpläne und Materialien bereit, die die Anforderungen an die Sachkunde konkretisieren. Die Prüfungen werden durch die IHKs durchgeführt.
Wer gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln will, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34i GewO — und den Nachweis entsprechender Sachkunde. Die Sachkunde kann erbracht werden durch:
eine erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“
oder eine gleichgestellte, anerkannte Berufsqualifikation bzw. anerkannte ausländische Befähigungsnachweise nach den Regelungen der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).
Auch für bereits vor dem 21. März 2016 tätige Darlehensvermittler gab es Übergangsregelungen; die Erlaubnis und ggf. Registrierung waren bis spätestens 21. März 2017 nachzuholen.
→ Prüfungstyp, rechtliche Grundlage und Zielgruppe klar benennen („Immobiliardarlehensvermittlung“) und verlinken auf Detailseite bzw. Downloadbereich.
Prüfungstermine "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK"
2025
2026
2027
14. Januar 18. März 15. April 17. Juni 15. Juli 16. September 14. Oktober 18. November
20. Januar 17. März 14. April 16. Juni 14. Juli 15. September 13. Oktober 17. November
19. Januar 09. März 13. April 15. Juni 13. Juli 14. September 12. Oktober 16. November
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 führt erstmals den "zertifizierten Verwalter" ein: So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert hat. Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer Anspruch darauf, dass ein solchermaßen qualifizierter Verwalter bestellt wird.
Weiterbildungspflicht
Bereits seit dem 1. August 2018 müssen sich Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig weiterbilden. § 34c Abs. 2a GewO schreibt hierzu vor, dass innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren 20 Schulungsstunden zu absolvieren sind.
Details – etwa zur Weiterbildungspflicht als solcher, aber auch zu den Anforderungen an die Bildungsanbieter oder zum Nachweis der Weiterbildung – hat der 123. Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" im Juni 2018 formuliert. Diese Anwendungshinweise zum Vollzug des § 34c Abs. 2a GewO und des § 15b MaBV stehen hier zum Download bereit:
Für wen besteht die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung nach § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung? In welchem Umfang? Zu welchen Themen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier mit Stand Januar 2025 zum Download:
In einigen Bundesländern sind die IHKs für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO und für die Kontrolle der Weiterbildungsverpflichtung zuständig. Eine Übersicht über die Länderzuständigkeiten finden Sie hier:
Personen, die freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel anbieten möchten, benötigen eine Sachkunde nach § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Diese Sachkunde kann durch eine erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber hat die IHKs bundesweit mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.
Was wird geprüft?
Die Prüfung vermittelt Kenntnisse zu:
Grundlagen des Arzneimittelrechts,
Einstufung freiverkäuflicher Arzneimittel,
Wirkstoffgruppen und Anwendungsgebieten,
Beratungspflichten und Produktsicherheit.
Wer erstellt die Prüfungsunterlagen?
Die Prüfungsunterlagen werden in Kooperation der IHKs und der DIHK durch die DIHK-Bildungs-gGmbH entwickelt. Weitere fachliche Informationen, Hintergründe und Hinweise zur Vorbereitung stellt die Bildungs-gGmbH auf ihrer Website bereit.
Hilfsmittel zur Vorbereitung
Über Umfang, Anforderungen und Schwierigkeitsgrad informiert die DIHK in der Publikation „Freiverkäufliche Arzneimittel“, erhältlich beim DIHK-Verlag. Sie dient als praxisnahes Standardwerk und wird häufig als zentrales Lernmittel für die Prüfung genutzt.
Auch in anderen Bereichen kann besondere Sachkunde erforderlich sein – etwa im Sachverständigenwesen oder bei speziellen technischen Tätigkeiten. Hierfür gelten jeweils eigene Verfahren und Nachweise.
Bitte informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer zuständigen IHK, ob für Ihre geplante Tätigkeit eine Sach- oder Fachkundeprüfung vorgeschrieben ist.
Ihr Weg zur passenden Prüfung – Standardablauf für alle Prüfungen
Prüfungstyp ermitteln (je nach Tätigkeit / Rechtslage)
Zuständige IHK finden – an Wohn- oder Unternehmenssitz
Prüfungstermin und Anmeldung über die IHK; Prüfung besteht typischerweise aus schriftlichem und gegebenenfalls praktischem Teil
Vorbereitung mithilfe von Rahmenplänen, Prüfungsordnungen, Fragenkatalogen — gegebenenfalls begleitende Kurse
Prüfung ablegen – Nachweis IHK-Sach- oder Fachkundenachweis erhalten; erforderlich gegebenenfalls für Gewerbeerlaubnis oder Registrierung