ADR 2027: Telko informiert am 4. März über Online-Schulungen
Das internationale Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, ADR, wird alle zwei Jahre aktualisiert. Das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und bringt unter anderem eine wichtige Änderung für Schulungsveranstalter und die IHK-Organisation mit sich: Ab 2027 wird es möglich sein, Teile der Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrerinnen und -fahrer online durchzuführen – entweder als Fernunterricht oder in Form von E-Learning.
Der DIHK-Arbeitskreis Beförderung gefährlicher Güter hat die Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen überarbeitet und eine DIHK-Leitlinie Online-Schulungen Gefahrgutfahrer/-innen erstellt.
Schulungsanbieter und andere Interessierte können sich in einer Telko am 4. März 2026 um 10 Uhr per Microsoft Teams über Details informieren.
Was sind Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehr?
Wer im gewerblichen Straßenverkehr – zum Beispiel Güterkraftverkehr, Personenverkehr, Omnibusbetrieb, Gefahrguttransport – tätig werden möchte, benötigt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen eine spezielle Qualifikation. Diese Qualifikation wird durch eine Sach- oder Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen.
Die Prüfungen decken unterschiedliche Anwendungsfelder ab – je nach Art des Verkehrsunternehmens oder der konkreten Tätigkeit (z. B. Gefahrguttransport, EU-Berufskraftfahrer, Verkehrsleitung etc.).
Praktische Tipps für Antragsteller & Unternehmen
- Frühzeitig registrieren: Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer IHK zur Prüfung an — besonders, wenn Sie den Sprung in die Selbständigkeit planen.
- Passende Prüfung wählen: Abhängig davon, ob Sie als Unternehmer, Fahrer oder Gefahrgutbeauftragter tätig sein wollen — die richtige Prüfung ist entscheidend.
- Vorbereitung strukturieren: Nutzen Sie den offiziellen Fragenkatalog und ggf. Fachliteratur oder Schulungsangebote — auch wenn diese nicht verpflichtend sind.
- Unterlagen vollständig vorbereiten: Neben der bestandenen Prüfung sind für eine Genehmigung u.a. persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (insbesondere bei Unternehmensgründung).
Telko zu Online-Schulungen nach ADR 2027Das internationale Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, ADR, wird alle zwei Jahre aktualisiert. Das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und bringt unter anderem eine wichtige Änderung für Schulungsveranstalter und die IHK-Organisation mit sich: Ab 2027 wird es möglich sein, Teile der Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrerinnen und -fahrer online durchzuführen – entweder als Fernunterricht oder in Form von E-Learning. Der DIHK-Arbeitskreis Beförderung gefährlicher Güter hat die Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen überarbeitet und eine DIHK-Leitlinie Online-Schulungen Gefahrgutfahrer/-innen erstellt. Schulungsanbieter und andere Interessierte können sich in einer Telko am 4. März 2026 um 10 Uhr über Details informieren. Teilen Sie bitte gerne diese Information und/oder den nachfolgenden Link
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Wer braucht eine Prüfung – und worauf bereitet sie vor?
- EU-Berufskraftfahrer: Für das gewerbliche Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.
- Unternehmer bzw. Verkehrsleiter im Güter- oder Personenverkehr: Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, benötigt in der Regel eine Fachkundeprüfung.
- Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte: Wer gefährliche Güter transportiert oder im Unternehmen regelmäßig mit Gefahrgut zu tun hat, muss spezielle Prüfungen ablegen. Die IHK prüft und -- bei Bestehen -- erteilt die erforderlichen Nachweise.
Aufbau und Inhalte der Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht in der Regel aus mehreren Teilen:
- Zwei schriftliche Prüfungsteile — u. a. Multiple-Choice, offene Fragen, Kalkulationsaufgaben.
- Je nach Bereich ein mündlicher Prüfungsteil (z. B. ca. 30 Minuten bei Güter- und Personenverkehr).
Inhalte der Prüfung umfassen (je nach Verkehrsbereich):
- Rechtliche Regelungen (z. B. Güterkraftverkehrsrecht, Sozial- und Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht)
- Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Aspekte (z. B. Kostenrechnung, Kalkulation, Buchführung, Finanzierung, Versicherungen)
- Technische und organisatorische Anforderungen (z. B. Fahrzeugzulassung und Betrieb, Ladungssicherung, Instandhaltung)
- Vorschriften zum Gefahrgut, bei Bedarf + Umwelt- und Sicherheitsaspekte
- Bei grenzüberschreitendem Verkehr: Grundkenntnisse zu Zoll, EU-Regeln und internationalen Beförderungsbedingungen
Wie Sie sich vorbereiten & anmelden
- Die Prüfung muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen IHK abgelegt werden — z. B. bei Wohnsitz Berlin: die IHK Berlin.
- Für die Vorbereitung sind Sie frei in der Wahl — Eigenstudium mit Fachliteratur oder Teilnahme an vorbereitenden Lehrgängen sind möglich. Eine Pflicht zu Kursen besteht nicht.
- Die Themenfelder der Prüfung lassen sich dem offiziellen Prüfungs- und Fragenkatalog entnehmen, den die IHK bereitstellt.
Warum eine bestandene Prüfung wichtig ist — und wann sie nötig wird
Nur mit einem bestandenen Sach- oder Fachkundenachweis erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen, um etwa eine Erlaubnis oder Lizenz für gewerblichen Güter- oder Personenverkehr zu erhalten.
Insbesondere bei Gefahrgut-Transporten ist der Nachweis zwingend — sowohl für Fahrer als auch für betriebliche Gefahrgutbeauftragte.
Für Unternehmen bedeutet eine bestandene Prüfung nicht nur rechtliche Sicherheit — sie dokumentiert Kompetenz und fachliche Qualifikation und erhöht damit die Zuverlässigkeit gegenüber Behörden und Kunden.
Unterlagen und Materialien
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Veröffentlicht 20.02.2026
Ansprechpartnerin
Andrea Höbel
Referatsleiterin Gefahrgutverkehre, Fachkundeprüfungen, Verkehrsrecht