Die Bundesregierung will mit steuerlichen Anreizen private Investitionen ankurbeln. Doch reichen schnellere Abschreibungen und niedrigere Steuersätze aus, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken? Ein Überblick über das geplante Maßnahmenpaket – und was noch fehlt.
Dieser Beitrag war 2025 das Thema der Woche im Newsletter der KW 29.
Während die zugesagte Stromsteuersenkung für die Breite der Wirtschaft wohl ausfällt, dürfte der Bundesrat am 11. Juli mit schnelleren Abschreibungen und mittelfristig verringerten Steuersätzen andere steuerliche Entlastungen auf den Weg bringen. Damit der beabsichtigte "Investitionsbooster" aber wirklich zünden kann, braucht es auch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine moderne Verwaltung.
Schnellere Abschreibungen
Wieder eingeführt wird die beschleunigte Abschreibung AfA) in Höhe von 30 Prozent auf alle beweglichen Güter des Anlagevermögens – etwa Maschinen oder Büroausstattung. Die Regelung gilt zeitlich begrenzt ab Mitte 2025 bis 2027. Das ist ein guter Anfang, auch wenn eine dauerhaft schnellere AfA den technologischen Fortschritt besser abgebildet hätte.
Schnellere Abschreibungen sind ein bewährter Hebel für höhere Unternehmensinvestitionen – und damit für mehr Wachstum, sichere Arbeitsplätze und mittelfristig höhere Staatseinnahmen.
Perspektivisch sollte die Bundesregierung die AfA-Regeln deutlich vereinfachen: durch Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 800 auf 2.500 Euro und pauschale Abschreibungsmodelle statt kleinteiliger AfA-Tabellen. Diese Maßnahmen würden Betriebe entlasten und den bürokratischen Aufwand in den Finanzverwaltungen spürbar reduzieren.
Steuersätze sinken ab 2028
Der Körperschaftsteuersatz soll von 15 auf 10 Prozent gesenkt werden – allerdings erst ab 2028 in Schritten von jährlich einem Prozentpunkt. Diese Maßnahme entlastet Kapitalgesellschaften.
Auch Personengesellschaften profitieren: Für sie soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne ab 2028 von 28,25 auf 25 Prozent sinken, allerdings auch schrittweise über fünf Jahre.. Diese Thesaurierungsbegünstigung sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung bei Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen gleich hoch bleibt.
Mit beiden Maßnahmen würde die Steuerlast in Deutschland von rund 30 auf etwa 25 Prozent sinken. Besser wäre eine frühere Entlastung – nicht erst ab 2028. Positiv ist, dass die Steuersenkung bereits jetzt gesetzlich verankert wird.
Private Investitionen fördern
Derzeit konzentriert sich die politische Debatte auf öffentliche Investitionen in Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze. Durch Grundgesetzänderungen wurden die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung erweitert und in konkrete Haushaltsplanungen übersetzt.
Aus Unternehmenssicht reicht das nicht aus. Parallel müssen die Ursachen angegangen werden, die dazu führen, dass verfügbare Haushaltsmittel nicht effizient eingesetzt werden. Insbesondere sind deutlich vereinfachte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren – für öffentliche wie private Projekte – erforderlich.
Moderne Verwaltung nötig
Ein echter Investitionsbooster braucht eine moderne Verwaltung mit vollständig digitalisierten und automatisierten Steuerverfahren. Alle Steuernormen sollten einem Digitalcheck unterzogen, papierbasierte Verfahren abgebaut und Investitionen in die IT-Infrastruktur der Finanzverwaltung erhöht werden.
Steuerliche Entlastungen, Vereinfachungen und Digitalisierung müssen schnell kommen, um den Standort Deutschland zu stärken und private Investitionen zu fördern. Das steuerliche Investitionspaket der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber es braucht mehr Tempo in der Verwaltung, durchgreifende Vereinfachungen und konsequente Digitalisierung.
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Veröffentlicht 08.07.2025
Aktualisiert 18.12.2025
Ansprechpartner
Jens Gewinnus
Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer
Dr. Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand