Key Visual KI-Verordnung 5

5. Welche Regeln muss man neben der KI-Verordnung noch im Blick behalten?

Neben der KI-Verordnung müssen Unternehmen vor allem den Datenschutz, das Urheberrecht und die Lizenzbedingungen beachten. Das betrifft sowohl die Eingaben in KI-Systeme als auch die Ausgaben, die diese Systeme erzeugen.

Podcast

Folge 5: Weitere Regeln

Die KI-Verordnung steht nicht isoliert im Raum – künstliche Intelligenz greift auf Daten aus mehr oder weniger öffentlichen Quellen zu. Entsprechend müssen Unternehmen beim Einsatz von KI weitere Regeln beachten, betonen Rechtsanwalt Matthias Orthwein und DIHK-Experte Arian Siefert in Podcast-Folge 5. So sind die Vorschriften zu Datenschutz oder Urheberrecht einzuhalten. Aber auch Lizenzbedingungen anderer Produkte und Systeme spielen eine Rolle, schließlich müssen fremde wie auch die eigenen Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.

Neben der KI-Verordnung müssen Unternehmen vor allem den Datenschutz, das Urheberrecht und die Lizenzbedingungen beachten. Das betrifft sowohl die Eingaben in KI-Systeme als auch die Ausgaben, die diese Systeme erzeugen.

Datenschutz berücksichtigen

Wenn Sie personenbezogene Daten wie Namen, Adressen oder Bewerbungsinformationen in eine KI eingeben, besteht die Gefahr, dass diese Daten für das Training des KI-Modells genutzt werden. Dafür wäre eine Einwilligung nach der DSGVO erforderlich – die haben die wenigsten Unternehmen. Am sichersten ist es daher, keine personenbezogenen Daten in Prompts einzugeben oder diese vorher vollständig zu anonymisieren beziehungsweise einen spezialisierten Anbieter zu Rate zu ziehen, der die DSGVO-Konformität sicherstellt. Die gleiche Vorsicht gilt für Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Unternehmensinformationen: Im Zweifel kann alles, was eingegeben wird, später wieder auftauchen.

Urheberrecht nicht verletzen

Auch das Urheberrecht spielt eine wichtige Rolle. KI ist kein Urheber, und Inhalte, die von KI erstellt und nur minimal vom Menschen verändert werden, sind nicht geschützt. Wenn Sie exklusive Nutzungsrechte wollen, müssen die Inhalte wesentlich von einem Menschen bearbeitet werden. Außerdem besteht das Risiko, dass KI-generierte Inhalte Urheberrechte verletzen, wenn sie Trainingsmaterial zu stark ähneln. In solchen Fällen haftet der Anwender – wie bei menschlichen Autoren. Einige Anbieter wie Microsoft bieten allerdings Garantien gegen solche Risiken.

Lizenzbedingungen beachten

Darüber hinaus müssen die Lizenzbedingungen der KI-Anbieter beachtet werden. Kostenlose Versionen erlauben oft die Nutzung Ihrer Eingaben und Ausgaben für das Training. Wer das nicht möchte, muss meist auf kostenpflichtige Varianten umsteigen und die Bedingungen genau prüfen – insbesondere Einschränkungen wie "keine kommerzielle Nutzung".

Schließlich sollten Unternehmen auch die Vertragsgestaltung mit Lieferanten anpassen. Viele Anbieter setzen inzwischen KI ein, auch wenn KI nicht Vertragsgegenstand ist – etwa Softwareanbieter bei der Codegenerierung oder Buchhalter bei der Belegerfassung. Ein Verbot ist kaum durchsetzbar. Sinnvoller ist es, klare Regeln in den Einkaufsbedingungen festzulegen, zum Beispiel eine Hinweispflicht, ob KI-Systeme genutzt werden und ob Hochrisiko-KI im Einsatz ist, die Verpflichtung zur Dokumentation der Entscheidungslogik und Trainingsdaten auf Anfrage, Garantien für geprüfte und sichere KI-Versionen sowie die Klarstellung, dass KI-Fehler die Haftung des Lieferanten nicht einschränken.

Top-Tipps

Regeln gegen Regelverstöße

  • Zum Prompting wenn möglich nur Daten verwenden, die anonymisiert und aggregiert sind, um die Fehlverwendung von personenbezogenen Daten oder Betriebsinterna zu vermeiden.
     
  • Zumindest in kritischen Bereichen nur KI-Systeme verwenden, die die Unternehmensdaten nicht zum Training der KI benutzen.
     
  • KI kann keine Urheberrechte verschaffen, aber gegen Urheberrechte Dritter verstoßen.
     
  • Einkaufsverträge müssen sowohl bei KI-Systemen (Lizenzbedingungen) als auch bei allen anderen Lieferanten die Nutzung der KI im Interesse des Unternehmens abbilden.

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  • Digitalisierung

Ansprechpartner

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Arian Siefert

Referatsleiter Wirtschaft digital

Jonas Wöll_quer

Jonas Wöll

Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik