Der CBAM soll verhindern, dass CO₂-intensive Produktion von der EU in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagert wird (Carbon Leakage). Seit dem 1. Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase – ab 2026 wird der Mechanismus voll wirksam. Nun hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in dem Papier „CBAM-Anpassungen 2025 – Vorschläge aus der Wirtschaft“ klar formuliert, was aus Sicht der Wirtschaft unverzichtbar ist, damit CBAM nicht zu Wettbewerbs- und Belastungsnachteilen führt.
CBAM praxisnah gestalten
Der CBAM stößt beim Carbon-Leakage-Schutz an konzeptionelle Grenzen. Zwar ist ein CO₂-Grenzausgleich grundsätzlich nachvollziehbar, doch belastet der Mechanismus sowohl Importe als auch heimische Produktion – insbesondere, wenn Exportmärkte oder Downstream-Produkte betroffen sind.
Aus Sicht der DIHK muss der Mechanismus daher so ausgestaltet sein, dass europäische Hersteller durch CBAM nicht benachteiligt werden – etwa durch Nachteile gegenüber nicht unterliegender Konkurrenz aus Drittstaaten. Nur ein wettbewerbsneutrales „Level Playing Field“ sichert langfristig Industrie und Arbeitsplätze. Darüber hinaus warnt die DIHK vor möglichen handelspolitischen Gegenmaßnahmen, sollte CBAM als protektionistisches Instrument wahrgenommen werden.
Erleichterungen stehen an
Die vorgeschlagenen Anpassungen der EU-Kommission enthalten aus Sicht der DIHK viele richtige Elemente:
- Die Einführung einer jährlichen Bagatellgrenze von 50 Tonnen für Importe unter CBAM – das entlastet viele Unternehmen erheblich.
- Die Rückkehr zur Möglichkeit der Nutzung von Standardwerten zur Emissionsberechnung – wichtig, wenn konkrete Lieferantendaten fehlen.
- Eine Gestaltung der Nachweispflichten und Meldeprozesse, die mittelstandsfreundlich und praktikabel ist – nur so kann CBAM auch in KMU-Strukturen tragfähig umgesetzt werden.
Diese Schritte könnten CBAM deutlich entbürokratisieren und vielen Betrieben Planungssicherheit verschaffen – ein entscheidender Vorteil für energieintensive Importe und die gesamte Wertschöpfungskette.
Planungssicherheit stärken
Gemäß DIHK ist die bisherige Geschwindigkeit und Kürze der Konsultationen problematisch: Viele Unternehmen können ihre Kalkulationen für 2026 nicht verlässlich abschätzen – weder hinsichtlich Standardwerte noch Benchmarks.
Daher fordert die DIHK eine frühzeitige und transparente Einbindung der Wirtschaft bei der Gesetzes- und Durchführungsrechtsentwicklung. Nur so können Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten und Investitionen planen – statt mit kurzfristigen Unsicherheiten konfrontiert zu werden.
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Veröffentlicht 06.01.2026
Kontakt
Klemens Kober
Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen