DIHK-Stellungnahme zum EEG 2023: Biogas und Flexibilisierung

Die DIHK bewertet die geplanten Änderungen im EEG 2023 für Biogasanlagen und erläutert, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und die Stromversorgung haben könnten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; heute BMWE) plant Anpassungen im EEG 2023, um Biogasanlagen flexibler zu gestalten und Bestandsanlagen mit Wärmenutzung zu bevorzugen. Die DIHK sieht in Biogasanlagen eine zentrale Rolle für witterungsunabhängige Stromversorgung und Versorgungssicherheit. Gleichzeitig bestehen Bedenken, dass die neuen Anforderungen technisch anspruchsvoll und wirtschaftlich belastend sind. Unternehmen müssen Investitionen, Förderungen und Betriebsregelungen sorgfältig planen, um die Rentabilität zu sicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Biogasanlagen sichern flexible und witterungsunabhängige Stromversorgung.
  • Ausschreibungsvolumen wird erhöht, Flexibilitätsanreize gelten als zu anspruchsvoll.
  • EEG-Förderung sollte mittelfristig auslaufen; Neuanlagenförderung begrenzt.
  • Absenkung des Maisanteils und Wegfall der Förderung bei schwach positiven Preisen sind kritisch.
  • Wärmenutzung von Bestandsanlagen sollte in kommunale Konzepte eingebunden werden.

Hintergrund

Biogasanlagen liefern klimaneutral Strom und Wärme und können Schwankungen in der Stromversorgung ausgleichen. Das BMWE schlägt vor, Ausschreibungsvolumen zu erhöhen, Flexibilisierungsanreize einzuführen, Bestandsanlagen mit Wärmenutzung zu bevorzugen, die Maisquote zu senken und die Förderung bei schwach positiven Preisen zu streichen. Ziel ist eine stärkere Systemdienlichkeit der Anlagen. Für Unternehmen ergeben sich daraus Anpassungen in Planung, Investitionen und Betrieb, etwa für Speicher, Gär- und Gaslager sowie Wärmenetze.

Was für Unternehmen wichtig ist

  • Flexibilitätsanforderungen sind technisch anspruchsvoll; kurzfristige Anpassungen kaum realisierbar
  • Investitionen in Speicher, Gär- und Gaslager sowie Wärmenetze sind kostenintensiv und benötigen längere Planung
  • Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag müssen ausreichend sein, um wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen
  • Umstellung auf neue Förderlogik (Betriebs- oder Volllaststunden) beeinflusst die Betriebsplanung
  • Nutzung alternativer Substrate erfordert klare Genehmigungen und angepasste Vergütungssysteme

Forderungen der DIHK

  • Flexibilitätszuschlag erhöhen, orientiert an neuen Spitzenlastkraftwerken.
  • Ausschreibungsvolumen auf Strommengen (MWh) statt installierter Leistung (MW) ausrichten.
  • Förderung für Neuanlagen nur stufenweise auslaufen lassen; Übergangsfristen realistisch gestalten.
  • Bürokratische Hürden für Abfall- und Reststoffnutzung abbauen.
  • Definition von Wärmenetzen und Einbindung in kommunale Wärmeplanung gesetzlich klar regeln.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Warum sind Biogasanlagen für Unternehmen relevant?
Sie liefern flexibel Strom und Wärme, sichern die Versorgung und ergänzen volatile erneuerbare Energien.

Welche Änderungen betreffen bestehende Anlagen besonders?
Bestandsanlagen müssen neue Flexibilitätsanforderungen und kürzere Übergangsfristen erfüllen, was Investitionen und technische Anpassungen erfordert.

Was bedeutet die Absenkung des Maisanteils?
Ziel ist die Förderung nachhaltiger Substrate; gleichzeitig entstehen höhere Kosten und Genehmigungsaufwände.

Wie wirkt sich die EEG-Förderung auf die Wirtschaftlichkeit aus?
Garantierte Förderung kann andere Ertragsmöglichkeiten verdrängen; ein stufenweises Auslaufen schützt die Rentabilität.

Wie können Unternehmen die Flexibilität ihrer Anlagen erhöhen?
Investitionen in Speicher, Gär- und Gaslager, Wärmenetze sowie direkte Förderungen und technische Anpassungen erleichtern die Umsetzung.

Download

DIHK-Stellungnahme zu den geplanten Ausschreibungsbedingungen für Biogasanlagen (PDF, 172 KB)

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Klima
  • Umwelt

Ansprechpartnerin

Porträtfoto Ulrike Beland

Dr. Ulrike Beland

Referatsleiterin ökonomische Fragen der Energie- und Klimapolitik