Das am 10. Dezember 2025 vorgelegte Maßnahmenpaket soll das komplexe EU-Umweltrecht modernisieren, Verfahren beschleunigen und Bürokratie senken. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung, die Abschaffung der SCIP-Meldepflicht sowie Anpassungen bei Umweltprüfungen und der Industrieemissionsrichtlinie. In zentralen Punkten bleiben die Vorschläge aus Sicht der Unternehmen jedoch hinter dem Entlastungsziel zurück.
Die wichtigsten Vorschläge der Kommission im Überblick
- Die Ernennung von Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung soll für EU-Unternehmen in Zukunft freiwillig sein. Harmonisierung der Berichtsfrequenz zur erweiterten Herstellerverantwortung auf maximal jährlich.
- Abschaffung der Meldepflicht zur SCIP-Datenbank für besonders gefährliche Stoffe.
- EU-Industrieemissionsrichtlinie: Einführung der Pflicht von Umweltmanagementsystemen erst zum 1. Juli 2030, kein externes Audit, Multisite-Ansatz; Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines Transformationsplans und eines Chemikalieninventars zur Auflistung potenzielle gefährlicher Stoffe.
- Umweltverträglichkeitsprüfung/Artenschutz: Ausschluss verspäteter Einwendungen ("Präklusion") vorgesehen; stärkere Ausrichtung auf Populationsschutz.
- Angekündigt: One-Stop-Shop für Registrierung und Berichterstattung in Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Einschätzung der Wirtschaft
Positiv bewertet die DIHK unter anderem die geplante Abschaffung der Meldepflicht für sehr besorgniserregende Stoffe in der SCIP-Datenbank ("Substances of Concern In articles as such or in complex objects") und die Aussetzung der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten in anderen Mitgliedstaaten für Hersteller mit Sitz in der EU.
Auch bei der Industrieemissionsrichtlinie gibt es Erleichterungen: Unternehmen müssen ein Umweltmanagementsystem erst zum 1. Juli 2030 einführen, die Pflicht zu externen Audits entfällt und bestimmte Dokumentationspflichten werden gestrichen.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist aus Sicht der Wirtschaft, dass Umweltprüfungen beschleunigt werden, verspätete Einwendungen ausgeschlossen und der artenschutzrechtliche Populations- gegenüber dem Individuenschutz gestärkt werden soll.
Für die Verpackungsverordnung, die ab 12. August 2026 angewendet wird, bleiben allerdings wesentliche Vereinfachungen aus; die DIHK empfiehlt unter anderem eine zweijährige Verschiebung und eine Überarbeitung zur Reduktion von Komplexität.
Forderungen der DIHK
Die DIHK hält folgende Nachbesserungen für dringend geboten:
Öko-Design: Daten- und Berichtspflichten mit jenen anderer EU-Regelwerke (Corporate Sustainability Reporting, europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, Taxonomieverordnung, Sorgfaltspflichten, Entwaldungsverordnung) harmonisieren; realistische Umsetzugszeiträume und Anerkennung bestehender Nachweise sicherstellen.
Verpackungen: Begriffsdefinitionen klarstellen, überbordende Nachweise und Konformitätsbestätigungen streichen; zweijährige Verschiebung zur Überarbeitung und Entlastung prüfen.
Industrieemissionen: Artikel 14a zu Umweltmanagementsystemen streichen oder klarstellen, dass EMAS beziehungsweise ISO 14001 genügen; überzogene Berichtspflichten wie strengstmögliche Grenzwerte, Ausgangszustandsberichte und doppelte Prüf- und Veröffentlichungspflichten vermeiden.
Umweltverträglichkeitsprüfungen: Präklusion effektiv ausgestalten, verbindliche Stichtagsregel zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage einführen; Genehmigungsfiktion auf alle Verfahren ausweiten.
Erweiterte Herstellerverantwortung: Pflicht zur Bestellung von Bevollmächtigten in anderen Mitgliedstaaten dauerhaft abschaffen; One-Stop-Shop rasch einführen und Berichtsfrequenz europaweit auf einmal pro Jahr harmonisieren; kleine Inverkehrbringer spürbar entlasten.
Download
Die DIHK-Stellungnahme zum Maßnahmenpaket zur Vereinfachung und Modernisierung zentraler Umweltvorschriften ("EU-Umweltomnibus") ist hier abrufbar.
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- Umwelt
- Bürokratie
Veröffentlicht 02.02.2026
Aktualisiert 05.02.2026
Ansprechpartner
Kathrin Riedler
Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik
Hauke Dierks
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik