DIHK-Stellungnahme zum geplanten European Innovation Act

Die DIHK bündelt die Prioritäten der deutschen Wirtschaft zum geplanten European Innovation Act: weniger Innovationshürden, leichterer Zugang zu Finanzierung und ein innovationsfreundliches Beschaffungswesen. Ziel ist, Innovationen schneller in den Markt zu bringen und skalieren zu können.

Mit ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2025 adressiert die DIHK zentrale Weichenstellungen für den European Innovation Act der EU-Kommission. Im Fokus stehen praxisnahe Vereinfachungen für Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche –, damit Innovationen schneller entstehen, erprobt und skaliert werden. Die DIHK empfiehlt, spezifische Hürden für Start-ups und Scale-ups abzubauen, gleichzeitig aber andere Unternehmensgruppen nicht zu benachteiligen. Außerdem braucht es funktionierende Kapitalmärkte, nutzbare IPR-Finanzierung, innovationsfreundliche Vergabe und einen leichteren Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßnahmen des Innovation Acts sollten innovationsbedingte Erleichterungen allen interessierten Unternehmen öffnen.
  • Von einer EU-weiten Definition "innovatives Unternehmen" wird abgeraten; sie wäre praxisfern und bürokratieaufbauend.
  • Unternehmen benötigen leichteren Zugang zu großvolumiger Wachstumsfinanzierung und funktionierende Kapitalmärkte.
  • Öffentliche Beschaffung sollte Innovationen stärken und technologieoffen sowie praxisnah ausgestaltet werden.
  • Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen sowie Verwertung öffentlich finanzierter Forschung vereinfachen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat zwischen Juli und Oktober 2025 einen "Call for Evidence" und eine öffentliche Konsultation zum geplanten European Innovation Act durchgeführt. Der Rechtsakt soll wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen so verbessern, dass Innovationen in Europa leichter gefördert, in den Markt transferiert und skaliert werden. Diskutiert werden unter anderem EU-Definitionen für "Start-ups" und "Scale-ups", Regeln für Reallabore (regulatory sandboxes), Erleichterungen beim Zugang zu Wachstumskapital und die Nutzung geistiger Eigentumsrechte (IPR) als Finanzierungssicherheit. Weitere Schwerpunkte sind innovationsfördernde öffentliche Beschaffung sowie der Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen und die Verwertung öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse. 

Was für Unternehmen wichtig ist

  • Reallabore nutzen: Frühzeitig prüfen, ob geplante Innovationen in geeigneten Reallaboren erprobt werden können; Zuständigkeiten, Haftung und Compliance klären.
  • Finanzierung vorbereiten: IPR-Strategie aufbauen
  • Öffentliche Ausschreibungen: Innovationsbezug in Angeboten sichtbar machen (Leistungsnachweise, Referenzen), Partnerschaften nutzen, Zertifizierungsanforderungen früh adressieren.
  • Forschungsinfrastruktur: Hochschulen, Tech-Zentren und EU-Plattformen aktiv ansprechen, Kooperationsverträge schlank halten, IP-Regeln klare Festlegen.
  • Wissens- und Datenzugang: Auf entstehende EU-Datenbanken und Transferangebote achten; intern Verantwortliche für Scouting und Transfer benennen.

Forderungen der DIHK

  • Einführung fairer, einfacher und regelmäßig überprüfter EU-Definitionen für "Start-ups" und "Scale-ups" zur Sichtbarkeit – ohne Benachteiligung anderer Unternehmensgruppen.
  • Keine EU-weite Definition "innovatives Unternehmen", um künstliche Trennlinien, Bürokratie und Ausschlüsse zu vermeiden.
  • Erleichterter Zugang zu großvolumiger Wachstumsfinanzierung: Abbau von Bürokratie, Stärkung und Harmonisierung der Kapitalmärkte, praxistaugliche IPR-Nutzung ohne Überregulierung.
  • Innovationsfreundliche öffentliche Beschaffung im Rahmen der EU-Vergaberichtlinien verankern: mehr Flexibilität, technologieoffene Kriterien und schlanke Verfahren.
  • EU-weit klar definierte Reallabore mit verlässlicher Finanzierung, geregelter Haftung und starker Beteiligung der Wirtschaft; grenzüberschreitend harmonisiert.
  • Besserer Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen und Mechanismen nach Vorbild des "UK Catapult Network", um das "Valley of Death" zu überbrücken.
  • Verwertung öffentlich finanzierter Forschung vereinfachen: niedrigschwelliger Zugang zu Ergebnissen/IP, faire Modelle (zum Beispiel Erlösbeteiligung ab Marktreife), Transparenz durch EU-weit auffindbare Datenbanken.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist der European Innovation Act?
Der geplante EU-Rechtsakt soll Rahmenbedingungen so anpassen, dass Innovationen schneller entstehen, erprobt, finanziert und skaliert werden können – unter anderem durch Reallabore, bessere Finanzierung und vereinfachten Zugang zu Infrastruktur.

Wer profitiert von den Maßnahmen?
Grundsätzlich alle interessierten Unternehmen. Spezifische Erleichterungen können Start-ups und Scale-ups besonders helfen; sie sollten jedoch nicht zulasten anderer Unternehmensgruppen gehen.

Wie funktioniert IPR-gestützte Finanzierung in der Praxis?
Schutzrechte (etwa Patente, Marken) können als Sicherheiten dienen, wenn ihre Werthaltigkeit nachvollziehbar ist. Dafür braucht es klare Bewertungsansätze, Rechtssicherheit und den Fokus auf Markteinführung – nicht nur auf strategischen IP-Erwerb.

Was sind Reallabore und wie kann man teilnehmen?
Reallabore sind zeitlich und räumlich begrenzte Testumgebungen mit gelockerten Regeln, um Innovationen praxisnah zu erproben. Teilnahmechancen steigen mit guter Vorbereitung (Regulierung, Haftung, Datenschutz, Nachweise) und passenden Kooperationspartnern.

Wie finde ich passende Forschungs- und Technologieinfrastrukturen?
Beobachten Sie EU- und nationale Plattformen, Netzwerke der IHKs und Hochschulen. Klären Sie früh Zugangsvoraussetzungen, Kosten und IP-Regelungen; cross-border Angebote können zusätzliche Optionen eröffnen.

Download

DIHK-Stellungnahme zum geplanten European Innovation Act (PDF, 157 KB)

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Ansprechpartner

Porträtbild Dr. Susanne Gewinnus, Referatsleiterin Industrie | Forschung

Dr. Susanne Gewinnus

Referatsleiterin Industrie- und Forschungspolitik

Kramer, Lorenz

Lorenz Kramer

Referatsleiter Wirtschaft in Europa

Littmann, Lukas

Lukas Littmann

Referatsleiter Innovationspolitik