Dabei finden die Interessen und Risiken für die Unternehmen im Einzelnen und die Wirtschaft im Ganzen nur noch selten Gehör, obwohl diese Instrumente erhebliche Gefahren und Missbrauchspotenziale bergen. Als Beschleuniger wirkt vor allem die Möglichkeit, Klagen durch Prozessfinanzierer fremdfinanzieren zu lassen. Transparenzpflichten fehlen, ebenso Vorgaben für die Mittelherkunft selbst oder die Einflussmöglichkeiten des Investors. Damit wird die prozessuale Gleichheit der Parteien ("equality of arms") stark infrage gestellt. Bislang agieren Prozessfinanzierer und finanzierte Streitparteien in einem nahezu gänzlich unregulierten Feld.
Eine eigenständige Kategorie bilden strategische Klagen, die – nicht selten auch in Teilen staatlich finanzierten – NGOs vornehmlich zur Durchsetzung politischer Ziele dienen. Breite Bekanntheit haben zuletzt Klimaklagen erreicht, vom Bundesverfassungsgericht über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis hin zu Dutzenden Verfahren allein in Deutschland, weltweit handelt es sich um mehrere Hundert Klagen. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, die erforderlichen politischen Abwägungen vorzunehmen.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen
- Relevant im Themenfeld:
- Recht
Veröffentlicht 13.11.2024
Aktualisiert 16.01.2026
Ansprechpartnerin
Isabel Blume
Referatsleiterin mit dem Themenschwerpunkt Recht der Europäischen Union und Internationales Wirtschaftsrecht