Viele Unternehmen sind nicht davon überzeugt, dass sich mithilfe der "Sustainable Finance-Regulierung" die angestrebte klima- und umweltpolitische Transformation erreichen lässt. Die deutliche Mehrheit der Unternehmen kritisiert, dass zwar umfangreiche, bürokratische Berichts- und Offenlegungspflichten eingeführt werden, ihre positiven Wirkungen auf die Transformationsziele aber nicht hinreichend erklärt werden und bisher auch in vielen Fällen keine klaren Nachweise für eine Erreichung der Nachhaltigkeitsziele vorliegen.
Die bei den Berichtspflichten geforderten Daten lassen sich zudem häufig nicht oder nur mit hoher Unschärfe ermitteln. Dies betrifft sowohl unternehmensinterne Informationen als auch Informationen, die das Unternehmen aus anderen Quellen beschaffen muss.
Die vielen unterschiedlichen Regulierungen (unter anderem Taxonomieverordnung, Sustainable Financial Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ihren delegierten Rechtsakten, Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und vielfältige Vorgaben im Umweltbereich sowie der europäischen und nationalen Finanzaufsichtsbehörden) sind höchst komplex, detailliert und miteinander verknüpft. Für die meisten Unternehmen ist das nicht durchschaubar und kaum zu beherrschen. Es bedarf daher einer konsequenten Überarbeitung und Harmonisierung der bestehenden europäischen und nationalen Regulierungen, um ein in sich konsistentes und zielgerichtetes Regelwerk zu schaffen, das Aufwand und Nutzen in angemessenem Verhältnis berücksichtigt.
Anstatt kleinteilige und statische Vorgaben festzusetzen, sollten die Bewertungskriterien vereinfacht und flexibler ausgestaltet sowie in Kooperation mit der Wirtschaft kontinuierlich weiterentwickelt werden. Das würde die Transformation und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördern. Die Vielfalt der bereits bestehenden Kriterien sollte dabei beachtet und konsolidiert werden. Die Ausarbeitung einer weiteren Taxonomie, einer "Sozial-Taxonomie" ist damit nicht vereinbar, weil die Komplexität und damit die Belastung für die Unternehmen sogar noch erhöht würden.
Die notwendige Vereinfachung betrifft auch die Förderprogramme. Auch diese sollten sich an einheitlichen, einfachen Leitlinien orientieren und sich auf die jeweils in den Unternehmen bereits verfügbaren Daten beschränken. Für nicht kapitalmarktorientierte KMU sollte zum Beispiel eine Beschränkung auf freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsdaten vorgenommen werden, wie sie von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit dem sogenannten Basis-Modul für den freiwilligen KMU-Standard vorgeschlagen werden. Ein solcher Standard sollte dann auch für den Informationsbedarf bei kreditfinanzierten Investitionen in die Transformation der Unternehmen hin zu einer größeren Nachhaltigkeit gelten.